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Wo gilt die Solarpflicht?

Wen betrifft sie und auf welche Voraussetzungen muss beim Bau der PV-Anlage geachtet werden?

Der 01. Januar 2023 war für einige Bundesländer der Startschuss für die gesetzliche Solarpflicht. Doch was bedeutet das konkret und für wen gilt sie? Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Was bedeutet „Solarpflicht“ und wieso wurde sie beschlossen?

Unter der sogenannten „Solarpflicht“ versteht man eine solare Baupflicht. Konkret geht es dabei um eine gesetzliche Vorgabe zur Errichtung und zum Einbau von Photovoltaikanlagen auf Neu- und Bestandsgebäuden. Auf welche Gebäudetypen sich die Solarpflicht bezieht, ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt.

Anfang 2022 legten Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen bereits vor. Anfang diesen Jahres folgten Berlin, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Bremen startet 2024 . Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern befinden sich derzeit noch in Planung. Für alle weiteren Bundesländer, d.h. Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Hessen steht noch kein konkreter Termin fest.

Einige Bundesländer führen die Pflicht für verschiedene Gebäude sukzessive ein. Eine genaue Übersicht haben wir am Ende der Seite aufgelistet. 

Die Solarpflicht  für Berlin

Grund und Ziel des Beschlusses zur Solarpflicht in Berlin ist es, das Solarpotenzial auf den Berliner Dächern nutzbar zu machen und damit einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu schaffen. Zudem soll der Ausbau von Photovoltaikanlagen neue Perspektiven für Innovation und Wachstum am Standort Berlin schaffen sowie die lokale Wertschöpfungskette mit nachhaltiger erneuerbarer Energie ankurbeln. Da es in dicht besiedelten Städten, wie Berlin nur wenig Fläche für alternative erneuerbare Technologien gibt, ist die Nutzung von Photovoltaik eine vielversprechende Möglichkeit, um auch dort langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Aufgrund des vorhandenen Potenzials bereits bestehender Dachflächen legt Berlin den Schwerpunkt nicht nur auf Neubau, sondern auch auf vorhandene versiegelte Bestandsflächen.

Wen betrifft die Solarpflicht in Berlin?

Konkret sind von der Pflicht alle nicht öffentlichen Neubauten sowie Umbauten an bestehenden Dachflächen von Wohn- und Nichtwohngebäude mit einer Nutzungsfläche über 50 m² betroffen. Dies beinhaltet also auch Gewerbe- und Industriegebäude. Wohnungseigentümergemeinschaften, sogenannte WEGs, müssen der Pflicht ebenfalls nachkommen.

Nicht betroffen sind Mieterinnen und Mieter. Diese können jedoch von den neuen Nutzungsmöglichkeiten profitieren, beispielsweise in Form von Mieterstrommodellen, für die sich der/die EigentümerIn entscheiden kann. Dieses Modell ermöglicht es den EigentümerInnen zudem, sich nicht selbst um die Errichtung sowie den Betrieb der Photovoltaikanlage kümmern zu müssen. Hierzu stehen wir Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.

Gebäudedefinition Solarpflicht
Gebäudedefinition Solarpflicht nach dem Praxisleitfaden Solarpflicht Stadt Berlin

Wie sieht der konkrete Umsetzungszeitplan ab 01. Januar 2023 aus?

Bei Bestandsgebäuden gilt die Aufnahme der Bauarbeiten als Startpunkt. Die Aufnahme der Bauarbeiten beginnt mit den Arbeiten am Dach, d.h. alle Umbauten, die ab dem 01. Januar 2023 beginnen, fallen in die Solarpflicht. Die Inbetriebnahme muss mit der Fertigstellung der Umbauten am Dach abgeschlossen sein. Für Neubauten gilt die Pflicht, wenn mit der Errichtung des neuen Gebäudes am 01. Januar 2023 begonnen wird. Gemeint ist damit die Aufnahme der Bauarbeiten, die  der Ausführung des Bauvorhabens unmittelbar dienen. Genauer ist dies in der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) definiert. Spätestens nach Fertigstellung und Nutzungsbeginn des Gebäudes, muss die PV-Anlage in Betrieb gesetzt sein. 

Welche Gebäude sind konkret betroffen?

Die Solarpflicht, die nach dem Solargesetz Berlin beschlossen wurde, gilt nur für Gebäude im Land Berlin. Im Praxisleitfaden der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird ein Gebäude wie folgt definiert: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, gemäß § 2 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist.“

Bei Unsicherheiten kann mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt gesprochen werden. Wie bereits weiter oben erläutert, wird nicht zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden.

Wie berechnet sich die Mindestgröße der Photovoltaikanlage?

Im Solargesetz Berlin ist eine Mindestgröße für die zu installierende PV-Anlage vorgegeben. Die Dachfläche bildet die Grundlage für deren Ermittlung. Sie errechnet sich aus der gesamten Dachfläche, einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Bei mehreren Einzelflächen wird die Summe aller Teilflächen als Gesamtdachfläche gewertet. Es wird bei der Berechnung jedoch zwischen Neu- und Bestandsgebäuden unterschieden. Für Bestandsgebäude gilt die Bruttodachfläche abzüglich der Flächenanteile, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder der Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden können, d.h. die Anlage wird auf der Nettofläche errichtet. Für Neubauten wird auf die Gesamtbruttofläche abgestellt. 

Bei der Berechnung wird zusätzlich nach Dachform, d.h. beispielsweise Satteldach oder Flachdach, unterschieden. Grund dafür ist die unterschiedliche Montageform für die verschiedenen Dacharten.  

Dachflächenberechnung Solargesetz
Dachflächenberechnung Solargesetz für Neubauten nach dem Praxisleitfaden Solargesetz Stadt Berlin
Dachflächenberechnung Solargesetz
Dachflächenberechnung Solargesetz für Bestandsgebäude nach dem Praxisleitfaden Solargesetz Stadt Berlin

Für die Größe der Photovoltaikanlage gilt, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit PV-Modulen belegt sein müssen. Bei Bestandsgebäuden sind es ebenfalls 30 Prozent, diese beziehen sich in diesem Fall aber auf die Nettodachfläche. Da die Berechnung anhand der Nettofläche bei Wohngebäuden im Bestand häufig schwierig ist, kann hier zusätzlich mit der installierten Leistung gerechnet werden. Wird der vorgegebene Wert erreicht, kann die 30 Prozent-Regelung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Werte sind dafür vorgegeben:

  • Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen = installierte Leistung von 2 Kilowatt
  • Wohngebäude zwischen mind. 3-5 Wohnungen = installierte Leistung von 3 Kilowatt
  • Wohngebäude mit mind. 6-10 Wohnungen = installierte Leistung von 6 Kilowatt
  • Wohngebäude, die über 10 Wohnungen haben, müssen sich an die vorgeschriebenen 30 Prozent halten

Auf weitere Punkte, wie die bestehende Nachweis- und Aufbewahrungspflicht, Ordnungswidrigkeiten, Fördermöglichkeiten, Ausnahmen sowie auszufüllende Formulare möchten wir in diesem Artikel nicht im Detail eingehen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung (hier) und/oder im dort aufgeführten Praxisleitfaden.

Überblick über die Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern:

Baden-Württemberg:

Start: 01. Januar 2022

Betrifft: Neubau Nicht-Wohngebäuden I Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

Start: 01. Mai 2022

Betrifft: Neubau Wohngebäuden

Start: 01. Januar 2023

Betrifft: Bei grundlegender Dachsanierung eines Bestandsgebäude müssen mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Alternativ ist eine solarthermetische Anlage möglich.

Nordrhein-Westfalen:

Start: 01. Januar 2022

Betrifft: Parkplätze

Start: 1. Januar 2024

Betrifft: Neue Nicht-Wohngebäude

Start: 1. Januar 2025

Betrifft: Neue Wohngebäude

Start: 1. Januar 2026

Betrifft: Gewerbliche und private Dachsanierung 

Berlin:

Start: 01. Januar 2023

Betrifft: Neubauten sowie Bestandsgebäude mit wesentlicher Dachsanierung für Wohn- und Nichtwohngebäude

Bayern:

Start: 01. März 2023

Betrifft: Neue Gewerbe- und Industriegebäude

Start: 01. Juli 2023

Betrifft: Neue Nicht-Wohngebäude

Start: 01. Januar 2025

Betrifft: Erneuerung der Dachhaut von Nicht-Wohngebäuden

Rheinland-Pfalz:

Start: 01. Januar 2023

Betrifft: Gewerbliche Neubauten >100 m² Nutzfläche I neue gewerblich genutzte Stellplätze ab 50 Plätzen

Start: 01. Januar 2024

Betrifft: Bei Neubauten oder größeren Dachsanierungen von Gebäuden des Landes und der Kommunen müssen dann Photovoltaikzellen installiert werden.

Betrifft: Für private Haushalte ist lediglich eine Pflicht zum Einbau von Vorrichtungen für Photovoltaikanlagen – etwa von Kabeln oder Leerrohren – vorgesehen. So sollen neue Wohnhäuser zumindest “PV-ready” werden. 

Niedersachsen:

Start: 01. Januar 2023

Betrifft: Neubau Gewerbeimmobilien ab 75m² Dachfläche müssen mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt wreden

Beim Neubau von Wohngebäuden soll bereits die Möglichkeit einer späteren Installation berücksichtigt werden, d.h. das Tragwerk muss stabil sein und Platz für die zugehörige technische Ausrüstung bereit halten

Start: 2024

Betrifft: öffentliche Neubauten

Start: 2025

Betrifft: Alle Neubauten

Hamburg: 

Start: 01. Januar 2023

Betrifft: Alle Neubauten

Start: 2025

Betrifft: Alle Bestandsgebäude, bei vollständiger Dachhauterneuerung

Schleswig-Holstein:

Start: 01. Januar 2023

Betrifft: Neuerrichtung von Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen

Neubauten von Nichtwohngebäuden 

Nichtwohngebäude bei einer Sanierung von mindestens zehn Prozent der Dachfläche 

Bremen:

Start: 1. Juli 2024

Betrifft: Dachsanierungen von Bestandsgebäuden

Start: 1. Juli 2025

Betrifft: Solarpflicht für Neubauten 

Hessen:

Start: November 2022

Betrifft: Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen 

Landeseigene Gebäude 

Sachsen:

In Planung

Brandenburg:

Start: In Planung für Ende 2023

Betrifft: Öffentliche Gebäude 

Gebaute Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen

Mecklenburg-Vorpommern:

In Planung 

Saarland:

Nichts in Planung, jedoch werden verschiedene Klimamaßnahmen diskutiert 

Thüringen:

Solargesetz in Planung 

Sachsen-Anhalt:

Nichts in Planung 

Stand: 22.11.2023

Quellen:

file:///C:/Users/sarah/Downloads/20210715_solargesetz-berlin-2.pdf

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-032-solaroffensive-220840.html

https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-bremen-land-bremen-plant-kuenftige-solardachpflicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230321-99-35928

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/02/brandenburg-solaranlagen-gewerbliche-oeffentliche-neubauten-pflicht.html

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wo-eine-solarpflicht-gilt-206871/

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solarpflicht-fuer-wohngebaeude-was-die-bundeslaender-planen_84342_526948.html

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Die Solarpflicht für Berlin ab 01. Januar 2023
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Die Solarpflicht für Berlin ab 01. Januar 2023
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Der 01. Januar 2023 ist nicht nur der Beginn des neuen Jahres, er ist für einige Bundesländer der Startschuss für die gesetzliche Solarpflicht. Doch was bedeutet das konkret und für wen gilt sie? Wir haben die wichtigsten Punkte einmal zusammengefasst.
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