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EEG 2023 - Das ändert sich 2023 für Photovoltaik-Anlagen
Einspeisevergütung, Steuerbefreiung, Solarpflicht
Das Thema nachhaltige Energieversorgung ist und bleibt eines der wichtigsten To Do´s unserer heutigen Gesellschaft. Steigende Energiekosten, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern, besonders im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg, sowie der rasante Klimawandel erhöhen den Druck und die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energieträger.
Neue EEG-Novelle 2023
Am 7. Juli 2022 beschloss die Bundesregierung das novellierte Erneuerbare Energie Gesetz 2023 (EEG). Mit diesem Gesetz möchte sie eben diesen Ausbau verdreifachen. Ziel ist es, die Klimaerwärmung auf 1,5°C zu begrenzen sowie die genannten Abhängigkeiten von fossilen Energieträgern aufzulösen. Bis 2023 sollen mind. 80 Prozent des deutschen Bruttostroms aus erneuerbaren Energien gewonnen werden.
Auch wenn einige Punkte aus dem EEG 2023 bereits Mitte letzten Jahres umgesetzt wurden, trat es offiziell am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Wir haben noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst und aufgeführt, welche Veränderungen für Photovoltaikanlagen-Betreiber 2023 gelten.
EEG 2023 – Neuerungen, gültig seit 2022:
Die EEG-Umlage entfällt
Seit Juli 2022 gibt es die EEG-Umlage nicht mehr. Der ursprüngliche Plan, diese vorerst auf null zu senken, wurde gestrichen und die Umlage komplett abgeschafft. Dies vereinfacht die Abrechnung beim Stromverkauf und steigert die Attraktivität des solaren Eigenverbrauchs.
Aussetzen der Degression der Vergütungssätze bis 2024
AnlagenbesitzerInnen, die mit einer Bauverzögerung ihrer PV-Anlage zu kämpfen haben, haben keine geringeren Vergütungssätze mehr zu befürchten. Diese Regelung soll vorerst bis 2024 gelten.
Erneuerbare Energien als vorrangiger Belang in Schutzgüterabwägungen
Seit 29. Juli 2022 ist festgelegt, dass die erneuerbaren Energien im überwiegend öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dies führt dazu, dass sie bei Abwägungsentscheidungen künftig Vorrang vor anderen Interessen haben und das Tempo von Planungs- und Genehmigungsverfahren somit deutlich erhöht werden kann.
Umsatzsteuer- und Einkommenssteuerbefreiung bis 30 kWp
EigenheimbesitzerInnen können sich freuen, denn es entfällt die Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp, deren Lieferung und Installation ab 1. Januar 2023 umgesetzt wurden. Darüber hinaus sind Einkünfte (und Entnahmen) beim Betreiben von Photovoltaik-Anlagen von der Einkommensteuer befreit. Dies betrifft ebenfalls alle PV-Anlagen bis 30 kWp, hier aber unabhängig vom Installationsbeginn. So sollen steuerliche und bürokratische Hürden bei der Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen abgebaut werden.
EEG 2023 -Neuerungen, gültig seit 1. Januar 2022:
80 Prozent mehr Wind- und Solarstrom bis 2030
Bis 2030 soll der Stromverbrauch in Deutschland zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die Ausschreibungsmengen für die Zeit bis 2028/29 deutlich erhöht.
Neuer Ausbaupfad der installierten Leistung von Wind- und Solaranlagen
Der neue Ausbaupfad sieht für Solaranlagen eine installierte Leistung von 88 GW im Jahr 2024 und 400 GW im Jahr 2040 vor. Insgesamt soll die kumulierte Leistung für Wind an Land, Solar und Biomasse bis 2040 auf 568,4 GW gesteigert werden.
Keine Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen bis 1 MW
Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis zu 1 MW können ab sofort ohne Teilnahme an einer Ausschreibung gebaut werden. Bisher lag die Grenze bei 750 kW. Im Fall der Bürgerenergiegesellschaften gilt dies für eine installierte Leistung bis 6 MW. Dies soll zu einer unbürokratischeren Umsetzung von erneuerbaren Energien und somit zur Steigerung der lokalen Akzeptanz und Verankerung der Energiewände führen.
Zudem gilt für Anlagen zwischen 300 kW und 750 kW, dass sie nicht mehr frei wählen dürfen, ob sie an einer Ausschreibung teilnehmen werden.
Mieterstromanlagen Förderungen
Die bisher geltenden besonderen Bestimmungen für den Mieterstromzuschlag werden aufgehoben. Solaranlagen größer als 100 kWp erhalten somit ebenfalls den Mieterstromzuschlag. Ziel ist es Mieterstromkonzepte, insbesondere im Neubau innovativer Quartierslösungen, attraktiver zu machen und einen Zugang zu Solarstrom für die Wärme- und Verkehrsnutzung zu schaffen.
Marktprämie und höhere Vergütung für Solaranlagen
Die höheren Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen gelten bereits seit dem 30. Juli 2022 für alle PV-Anlagen, die frühestens am Tag nach dem Inkrafttreten und damit ab dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden. Die Einspeisevergütung fällt dabei für Volleinspeiseanlagen höher aus als für Überschuss- bzw. Teileinspeisung.
Für Photovoltaikanlagen über 100 kWp gilt die verpflichtende Direktvermarktung, die sich nach dem anzulegenden Wert und dem Strompreis an der Strombörse richtet.
Im EEG 2023 ist außerdem festgelegt, dass Voll- und Teileinspeiseanlagen zukünftig kombiniert werden können, wodurch sich auch bei Eigenverbrauch eine vollständige Belegung des Daches mit Solaranlagen lohnt. Bereits ausgeförderte Anlagen erhalten noch bis zum 31.12.2027 eine Einspeisevergütung. Zudem darf der aus geförderten Anlagen produzierte Strom zukünftig auch für Eigenverbrauch genutzt werden.
Sonstige Neuerungen für PV:
Solarpflicht für Berlin und weitere Bundesländer
Seit 01. Januar 2023 gilt in einigen Bundesländern eine Solarpflicht. Welche Länder das sind und was die Solarpflicht in Berlin bedeutet, haben wir in diesem Beitrag zur Solarpflicht erklärt.