Die Einspeisevergütung spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Betreiber von Solaranlagen erhalten diese Vergütung, wenn sie den erzeugten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Höhe der Einspeisevergütung fest. Die Vergütung wird in der Regel über 20 Jahre gewährt, um BetreiberInnen zum Einsatz erneuerbarer Energien zu motivieren.
Die Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen wird auf Basis der pro Kilowattstunde erzeugten Energie berechnet. Die Höhe der Vergütung wird durch den Zeitpunkt zu dem die Anlage in Betrieb genommen wird, der installierten Leistung, dem Technologietyp und dem Standort bestimmt. Dieser Vergütungssatz bleibt für die darauffolgenden 20 Jahre unverändert.
Die Einspeisevergütung motiviert BetreiberInnen, erneuerbaren Strom ins Netz einzuspeisen und verbessert die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Sie ermöglicht Kostenabdeckung, Gewinnerzielung und langfristige Investitionen in erneuerbare Energien. Zudem fördert sie den Ausbau erneuerbarer Energien und unterstützt die Energiewende durch Anreize für die Nutzung von Sonnenenergie.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Rahmenbedingungen ändern können. Politische Entscheidungen und Marktentwicklungen beeinflussen die Vergütung. Daher ist es ratsam, sich vor der Installation einer Photovoltaikanlage über aktuelle Regelungen zu informieren und die langfristige Rentabilität unter Berücksichtigung der Einspeisevergütung zu bewerten.
Hier eine Übersicht über die Vergütungssätze 2023:
Leistungs der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
bis 10 kWp | 8,20 ct/kWh | 8,60 ct/kWh |
bis 40 kWp | 7,10 ct/kWh | 7,50 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,80 ct/kWh | 6,20 ct/kWh |
Leistungs der PV-Anlage | Feste Vergütung | Direktvermarktung |
bis 10 kWp | 13,00 ct/kWh | 13,40 ct/kWh |
bis 40 kWp | 10,90 ct/kWh | 11,30 ct/kWh |
bis 100 kWp | 10,90 ct/kWh | 11,30 ct/kWh |
Hier eine Übersicht über die Vergütungssätze ab 01.02.2024:
Leistungs der PV-Anlage | Teileinspeisung ab 01.02.2024 | Volleinspeisung ab 01.02.2024 |
bis 10 kWp | 8,1 ct/kWh | 12,9 ct/kWh |
bis 40 kWp | 7,0 ct/kWh | 10,8 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,7 ct/kWh | 10,8 ct/kWh |
Hier eine Übersicht über die Vergütungssätze ab 01.08.2024:
Leistungs der PV-Anlage | Teileinspeisung ab 01.02.2024 | Volleinspeisung ab 01.02.2024 |
bis 10 kWp | 8,0 ct/kWh | 12,8 ct/kWh |
bis 40 kWp | 6,9 ct/kWh | 10,7 ct/kWh |
bis 100 kWp | 5,6 ct/kWh | 10,7 ct/kWh |
Die Vergütungssätze ab 2024 beziehen sich auf Anlagen die nach dem 31.01.2024 in Betrieb genommen werden.
Weitere Informationen unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/ErneuerbareEnergien/ZahlenDatenInformationen/EEG_Registerdaten/start.html