Die Marktprämie ist ein Instrument, das zur Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt wird. Sie zielt darauf ab, den Ausbau von Photovoltaikanlagen zu unterstützen und den erzeugten Strom wirtschaftlich attraktiv zu machen.
Sie funktioniert auf Basis eines sogenannten Direktvermarktungsmodells. PhotovoltaikanlagenbetreiberInnen können ihren erzeugten Strom direkt an der Börse oder über Direktvermarktungsverträge mit Energieversorgungsunternehmen verkaufen. Die Differenz zwischen dem Marktpreis für Strom und dem festgelegten Einspeisetarif wird als Marktprämie bezeichnet. Für PV-AnlagenbetreiberInnen, deren Anlage über 100 kWp ist das Direktvermarktungsmodell sogar verpflichtend.
Die Marktprämie ermöglicht es den Anlagenbetreibern, am Strommarkt teilzunehmen und von den Schwankungen des Marktpreises zu profitieren. Sie schafft Anreize für eine effiziente Betriebsführung und die Bereitstellung von Strom zu günstigen Konditionen. Zudem bietet sie eine größere Flexibilität und Eigenverantwortung für AnlagenbetreiberInnen.
Um profitieren zu können, müssen die Photovoltaikanlagenbetreiber einen Antrag stellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Registrierung der Anlage, die Erfüllung von technischen Anforderungen und die Nachweisführung über den erzeugten Strom.
Darüber hinaus trägt die Marktprämie zur Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz bei. Sie fördert den Ausbau von Photovoltaikanlagen und reduziert den Bedarf an Einspeisevergütungen, was die Kosten für die Energiewende senken kann.