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Solarpflicht Berlin 2024
Der 01. Januar 2023 markierte für Berlin den Startschuss für die gesetzliche Solarpflicht. Und auch in anderen Bundesländern wurde sich auf eine Pflicht zur Photovoltaikanlage geeinigt. Doch was bedeutet das konkret und für wen gilt sie? In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
Was bedeutet „Solarpflicht“ und wieso wurde sie beschlossen?
Die „Solarpflicht“ ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Neu- und Bestandsgebäuden. Die Solarpflicht wurde beschlossen, um das enorme Solarpotenzial auf den Dächern Berlins und ganz Deutschland zu nutzen und damit einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Gleichzeitig soll der Ausbau der Photovoltaik neue Perspektiven für Innovation und Wachstum am Standort Berlin schaffen und die lokale Wertschöpfungskette mit nachhaltigen erneuerbaren Energien ankurbeln.
Wer ist von der Solarpflicht in Berlin betroffen?
Die Solarpflicht in Berlin gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von privat oder gewerblich genutzten Neubauten abe iner Nutzfläche von 50 Quadratmeter. Dazu gehören auch Gewerbe- und Industriegebäude sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mieterinnen und Mieter sind nicht betroffen, können aber von den neuen Nutzungsmöglichkeiten profitieren, zum Beispiel durch Mieterstrommodelle. Diese Modelle ermöglichen es den Eigentümerinnen und Eigentümern, sich nicht selbst um die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage kümmern zu müssen.
Wie sieht der konkrete Umsetzungszeitplan aus?
Bei Bestandsgebäuden gilt die Aufnahme der Bauarbeiten als Startpunkt. Die Aufnahme der Bauarbeiten beginnt mit den Arbeiten am Dach, d.h. alle Umbauten, die ab dem 01. Januar 2023 begonnen haben, fallen in die Solarpflicht. Die Inbetriebnahme muss mit der Fertigstellung der Umbauten am Dach abgeschlossen sein. Für Neubauten gilt die Pflicht, wenn mit der Errichtung des neuen Gebäudes am 01. Januar 2023 begonnen wurde. Gemeint ist damit die Aufnahme der Bauarbeiten, die der Ausführung des Bauvorhabens unmittelbar dienen. Genauer ist dies in der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) definiert. Spätestens nach Fertigstellung und Nutzungsbeginn des Gebäudes, muss die PV-Anlage in Betrieb gesetzt sein.
Welche Gebäude sind konkret betroffen?
Die Solarpflicht, die nach dem Solargesetz Berlin beschlossen wurde, gilt nur für Gebäude im Land Berlin. Im Praxisleitfaden der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird ein Gebäude wie folgt definiert: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, gemäß § 2 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist.“
Bei Unsicherheiten kann mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt gesprochen werden. Wie bereits weiter oben erläutert, wird nicht zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden.
Wie berechnet sich die Mindestgröße der Photovoltaikanlage?
Im Solargesetz Berlin ist eine Mindestgröße für die zu installierende PV-Anlage vorgegeben. Die Dachfläche bildet die Grundlage für deren Ermittlung. Sie errechnet sich aus der gesamten Dachfläche, einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Bei mehreren Einzelflächen wird die Summe aller Teilflächen als Gesamtdachfläche gewertet. Es wird bei der Berechnung jedoch zwischen Neu- und Bestandsgebäuden unterschieden. Für Bestandsgebäude gilt die Bruttodachfläche abzüglich der Flächenanteile, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder der Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden können, d.h. die Anlage wird auf der Nettofläche errichtet. Für Neubauten wird auf die Gesamtbruttofläche abgestellt.
Bei der Berechnung wird zusätzlich nach Dachform, d.h. beispielsweise Satteldach oder Flachdach, unterschieden. Grund dafür ist die unterschiedliche Montageform für die verschiedenen Dacharten.
Für die Größe der Photovoltaikanlage gilt, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit PV-Modulen belegt sein müssen. Bei Bestandsgebäuden sind es ebenfalls 30 Prozent, diese beziehen sich in diesem Fall aber auf die Nettodachfläche. Da die Berechnung anhand der Nettofläche bei Wohngebäuden im Bestand häufig schwierig ist, kann hier zusätzlich mit der installierten Leistung gerechnet werden. Wird der vorgegebene Wert erreicht, kann die 30 Prozent-Regelung unberücksichtigt bleiben.
Folgende Werte sind dafür vorgegeben:
- Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen = installierte Leistung von 2 Kilowatt
- Wohngebäude zwischen mind. 3-5 Wohnungen = installierte Leistung von 3 Kilowatt
- Wohngebäude mit mind. 6-10 Wohnungen = installierte Leistung von 6 Kilowatt
- Wohngebäude, die über 10 Wohnungen haben, müssen sich an die vorgeschriebenen 30 Prozent halten
Auf weitere Punkte, wie die bestehende Nachweis- und Aufbewahrungspflicht, Ordnungswidrigkeiten, Fördermöglichkeiten, Ausnahmen sowie auszufüllende Formulare möchten wir in diesem Artikel nicht im Detail eingehen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung (hier) und/oder im dort aufgeführten Praxisleitfaden.
Überblick über die Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland | Startdatum | Betroffene Gebäude / Bereiche |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 01. Januar 2022 | Neubau Nicht-Wohngebäude, Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen |
01. Mai 2022 | Neubau Wohngebäude | |
01. Januar 2023 | Grundlegende Dachsanierung von Bestandsgebäuden: mind. 60% der solargeeigneten Fläche mit PV-Modulen oder Solarthermie | |
2028 | Photovoltaik für landeseigene Parkplätze | |
2030 | Photovoltaik für landeseigene Gebäude | |
Nordrhein-Westfalen | 01. Januar 2022 | Parkplätze |
2023 | Neue öffentliche Liegenschaften (Schulen, Veranstaltungshallen) | |
01. Januar 2024 | Gewerbliche Neubauten | |
2025 | Private Neubauten | |
2026 | Gewerbliche und private Dachsanierungen | |
Berlin | 01. Januar 2023 | Neubauten und Bestandsgebäude mit wesentlicher Dachsanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude) |
Bayern | 01. März 2023 | Neue Gewerbe- und Industriegebäude |
01. Juli 2023 | Neue Nicht-Wohngebäude | |
01. Januar 2025 | Erneuerung der Dachhaut von Nicht-Wohn-Bestandsgebäuden | |
Rheinland-Pfalz | 01. Januar 2023 | Gewerbliche Neubauten >100 m² Nutzfläche, neue gewerblich genutzte Stellplätze ab 50 Plätzen |
01. Januar 2024 | Neubauten oder größere Dachsanierungen von Landes- und Kommunalgebäuden: PV-Pflicht, private Haushalte: PV-ready | |
Niedersachsen | 01. Januar 2023 | Neubau Gewerbeimmobilien ab 75 m² Dachfläche: mind. 50% PV-Module |
Neubau von Wohngebäuden: Tragwerk stabil und Platz für technische Ausrüstung | ||
Parkplatzflächen und Parkdecks > 50 Stellflächen: PV-Module | ||
2025 | Alle Neubauten inkl. Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen, Parkplätze und Parkdecks > 25 Stellplätzen | |
Hamburg | 01. Januar 2023 | Alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude) |
2025 | Bestandsgebäude bei vollständiger Dachhauterneuerung, Dächer < 50 m² ausgenommen | |
Schleswig-Holstein | 01. Januar 2023 | Neuerrichtung von Parkplätzen > 100 Stellplätzen, Neubauten von Nichtwohngebäuden, Sanierung von mind. 10% der Dachfläche |
2025 | Photovoltaikpflicht für Wohngebäude geplant | |
Bremen | 01. Juli 2024 | Grundlegende Dachsanierungen von Bestandsgebäuden |
01. Juli 2025 | Solarpflicht für Neubauten: mind. 50% der Bruttodachfläche mit PV-Anlage | |
Hessen | November 2022 | Parkplätze > 50 Stellplätzen, Landeseigene Gebäude |
Brandenburg | Juni 2024 | Öffentliche Gebäude, gebaute Parkplätze > 35 Stellplätzen |
Sachsen | In Planung | |
Mecklenburg-Vorpommern | In Planung | |
Saarland | Keine Planung, Diskussion von Klimamaßnahmen | |
Thüringen | Solargesetz in Planung | |
Sachsen-Anhalt | Nichts geplant |
Stand: 08.07.2024
Quellen:
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Weitere Informationenfile:///C:/Users/sarah/Downloads/20210715_solargesetz-berlin-2.pdf
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-032-solaroffensive-220840.html
https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-bremen-land-bremen-plant-kuenftige-solardachpflicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230321-99-35928
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/02/brandenburg-solaranlagen-gewerbliche-oeffentliche-neubauten-pflicht.html
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wo-eine-solarpflicht-gilt-206871/
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solarpflicht-fuer-wohngebaeude-was-die-bundeslaender-planen_84342_526948.html