Glossar

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Inhalt

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk in Deutschland, das die energetischen Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude festlegt. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint die vorherigen Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Ziel des GEG ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung zu fördern.

Wichtige Inhalte des GEG

  1. Energieeffizienz: Neubauten müssen den Niedrigstenergiestandard erfüllen, wobei der Jahres-Primärenergiebedarf auf maximal 55 % des entsprechenden Referenzgebäudes begrenzt ist. Dies bedeutet eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs im Vergleich zu früheren Standards.
  2. Einsatz erneuerbarer Energien: Ab Januar 2024 müssen neu installierte Heizungen mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen. Dies soll den Austausch fossiler Heizungen beschleunigen und die Nutzung klimafreundlicher Technologien wie Wärmepumpen und Solarthermie fördern.
  3. Wärmedämmung: Das GEG legt strenge Anforderungen an die Wärmedämmung von Gebäuden fest, um Wärmeverluste zu minimieren. Die Gebäudehülle muss luftdicht sein, um einen effizienten Betrieb zu gewährleisten.
  4. Klimaneutralität bis 2045: Ein langfristiges Ziel des GEG ist es, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dies erfordert eine umfassende Reduktion von Treibhausgasemissionen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.
  5. Energieausweise: Das GEG regelt auch die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen, die die Energieeffizienz von Gebäuden dokumentieren.

Hier finden Sie weitere Informationen zum GEG: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

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