In Hamburg gilt seit dem 1. Januar 2024 eine umfassende Solarpflicht, die sowohl Neubauten als auch wesentliche Dachumbauten von Bestandsgebäuden betrifft. Laut dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz müssen mindestens 30 % der Bruttodachfläche bei Neubauten oder der Nettodachfläche bei Dachsanierungen mit Photovoltaikanlagen belegt werden, sofern die Dachfläche mindestens 50 Quadratmeter groß ist. Zusätzlich gilt die Solarpflicht für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen, wobei 40 % der geeigneten Fläche mit PV-Modulen ausgestattet werden müssen.
Ausnahmen bestehen bei technischen oder wirtschaftlichen Einschränkungen, wie etwa unzureichender Tragfähigkeit des Daches oder unverhältnismäßig hohen Kosten. Alternativ können Solarthermieanlagen installiert werden, die auf die geforderte Fläche angerechnet werden. Diese Maßnahmen sind Teil des Hamburger Klimaplans, der vorsieht, bis 2045 CO₂-neutral zu werden und den Anteil erneuerbarer Energien erheblich zu steigern.