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Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Solarstrom für Mieterinnen und Mieter leicht gemacht

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein neues Modell, mit dem Mieterinnen und Mieter ganz einfach Solarstrom vom eigenen Hausdach nutzen können. Möglich wird das durch eine Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 42b EnWG).

Der große Vorteil: Der Strom wird direkt an die Mieter im Gebäude geliefert – ohne komplizierte Vorschriften oder aufwendige Verträge, wie sie bei klassischen Strommodellen oft nötig sind.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) ist ein wichtiger Baustein für die nachhaltige Entwicklung Ihrer Wohngebäude. Sie hilft dabei, Energiekosten für Ihre Mieter zu senken, den Wert Ihrer Immobilien zu steigern und den Verwaltungsaufwand zu verringern.

In diesem Artikel erfahren Sie, was hinter dem Modell steckt, welche Vorteile es bietet und wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert. Wir erklären die technischen Voraussetzungen, die rechtlichen Grundlagen und die wirtschaftlichen Chancen, damit Sie gut informiert entscheiden können, ob Solarstrom für Ihre Gebäude passt.

Was bedeutet Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) genau?

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist ein Konzept, bei dem Solarstrom, der auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugt wird, direkt an die Mieterinnen und Mieter im selben Gebäude geliefert wird. Dies reduziert den Strombezug aus dem öffentlichen Netz und ermöglicht es den Mietern, von preiswertem und umweltfreundlichem Strom zu profitieren.

Als Betreiber einer Gebäudestromanlage profitieren Sie von reduzierten Lieferantenpflichten gemäß §§ 40 ff. EnWG. Dies vereinfacht die Abrechnung und den Betrieb der Anlage erheblich und ermöglicht es Ihnen, sich auf die Kernaufgaben Ihrer Wohnungsbaugesellschaft zu konzentrieren.

Es ist wichtig, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) klar vom EEG-Mieterstrommodell zu unterscheiden. Während beide Modelle die Nutzung von vor Ort erzeugtem Solarstrom ermöglichen, ist der EEG-Mieterstrom mit umfangreichen Auflagen und Förderbedingungen verbunden – etwa der Pflicht zur Reststrombelieferung durch den Anlagenbetreiber.

Genau hier liegt der zentrale Vorteil der GGV:
Der Betreiber der Photovoltaikanlage ist nicht für die Reststromlieferung verantwortlich. Stattdessen können die Mieterinnen und Mieter weiterhin frei ihren Stromanbieter wählen. Für sie bedeutet das: volle Flexibilität, keine Vertragsbindung und keinerlei Nachteile.

Diese Freiheit führt in der Praxis häufig zu einer höheren Beteiligungsquote, da das Angebot für die Bewohner wesentlich einfacher, transparenter und attraktiver ist. Gleichzeitig bleibt die dezentrale Versorgung mit Solarstrom wirtschaftlich und unkompliziert realisierbar.

Wir haben die Aspekte von Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung einmal gegenübergestellt:

Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

AspektMieterstromGemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Rolle des VermietersStromlieferantBetreiber der Solaranlage
Vertragliche VerpflichtungenUmfassender StromliefervertragGebäudestromnutzungsvertrag
LieferantenpflichtUmfangreich (wie ein Energieversorger)Entfällt
ReststromversorgungVermieter muss bereitstellenReststrom wird individuell durch den Mieter beim Energieversorger bezogen
Administriver AufwandHoch (Abrechnung, Kundenservcie)Geringer
WirtschaftlichkeitPotenziell höher (Mieterstromzuschlag)Geringer, aber einfach umzusetzen
FörderungMieterstromzuschlag möglichKeine spezifische Förderung
Flexibilität für MieterGeringerHöher (Freie Anbieterwahl für Reststrom)
MesskonzeptEinfacher (Summenzähler + Unterzähler)Komplexer (viertelstündliche Messung)
StrompreisgestaltungVermieter legt Preis festNur für Solarstrom, meist günstiger als Netzstrom
Rechtliche KomplexitätHöherGeringer, da keine direkte Stromlieferung erfolgt
SkalierbarkeitEher für größere Projekte geeignetAuch für kleinere Projekte umsetzbar
RisikoHöher (Volle Verantwortung als Versorger)Geringer (Nut für Solarstromproduktion)

Welche Vorteile bietet die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Günstiger Solarstrom für Mieter: Durch die direkte Nutzung des selbst erzeugten Solarstroms können Mieterinnen und Mieter ihre Stromkosten deutlich senken. Der Strompreis liegt in der Regel unter dem des öffentlichen Netzes, was zu erheblichen Einsparungen führen kann.

Reduzierung von Lieferantenpflichten für Betreiber: Betreiber von Gebäudestromanlagen profitieren von einer deutlichen Reduzierung der Lieferantenpflichten gemäß §§ 40 ff. EnWG. Dies vereinfacht die Abrechnung und den Betrieb der Anlage erheblich. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung reduziert Bürokratie.

Nachhaltigkeit und Imagegewinn: Die GGV fördert die Nutzung erneuerbarer Energien und trägt somit aktiv zur Energiewende bei. Durch die Reduzierung des CO2-Ausstoßes wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Wertsteigerung Ihrer Immobilie: Wohngebäude mit eigener Solarstromversorgung werden für Mieter immer attraktiver. Dies kann zu einer höheren Auslastung und Wertsteigerung der Immobilie führen. Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung macht Ihre Immobilie zukunftsfähig.

Wie funktioniert die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung in der Praxis?

Photovoltaik Wohnungswirtschaft
Photovoltaik Wohnungswirtschaft

Damit die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung funktioniert, müssen technische, rechtliche und wirtschaftliche Punkte beachtet werden.

Technische Voraussetzungen:

PV-Anlage auf dem Gebäude: Grundvoraussetzung ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade des Gebäudes. Die Größe der Anlage sollte dem Strombedarf der Mieter entsprechen.

Moderne Messtechnik (Smart Meter): Für die GGV sind moderne Smart Meter erforderlich, die den Stromverbrauch der einzelnen Mieter viertelstundengenau erfassen können.

Viertelstundengenaue Messung und Aufteilung des Stroms: Der erzeugte Solarstrom muss viertelstundengenau gemessen und auf die einzelnen Mieter aufgeteilt werden. Dies erfolgt in der Regel über einen Aufteilungsschlüssel.

Rechtliche Grundlagen:

Gebäudestromnutzungsvertrag: Zwischen dem Betreiber der Gebäudestromanlage und den Mietern muss ein Gebäudestromnutzungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien, insbesondere die Nutzung des Solarstroms und die Höhe der Entgelte.

Freie Wahl des Reststromlieferanten für Mieter: Mieter haben das Recht, ihren Reststrombedarf von einem beliebigen Stromanbieter zu beziehen. Der Gebäudestromnutzungsvertrag darf dieses Recht nicht einschränken.

Aufteilungsschlüssel: Der Aufteilungsschlüssel legt fest, wie der erzeugte Solarstrom auf die einzelnen Mieter aufgeteilt wird. Es gibt verschiedene Modelle, wie beispielsweise einen dynamischen, statischen oder kombinierten Aufteilungsschlüssel.

Wirtschaftliche Aspekte:

Grundpreis und Strompreis: Der Gebäudestromnutzungsvertrag regelt die Höhe des Grundpreises und des Strompreises für den Solarstrom. Diese Preise sollten attraktiv sein und unter den Preisen des öffentlichen Netzes liegen.

Stromsteuer: Der Betreiber der Gebäudestromanlage hat bestimmte stromsteuerliche Pflichten zu erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise die Anmeldung der Anlage beim zuständigen Hauptzollamt.

Aufteilungsschlüssel: Welches Modell ist das richtige für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Aufteilungsschlüssel gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Aufteilungsschlüssel gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Wie wird der Solarstrom auf die Mieter verteilt?

Ein wichtiger Punkt bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist die Frage, wer wie viel Solarstrom bekommt. Dafür gibt es verschiedene Modelle – sogenannte Aufteilungsschlüssel:

  • Dynamisch:
    Der Solarstrom wird nach dem tatsächlichen Stromverbrauch verteilt. Wer mehr verbraucht, bekommt auch mehr vom Sonnenstrom.

  • Statisch:
    Der Solarstrom wird gleichmäßig auf alle Mieter aufgeteilt, egal wie viel sie wirklich verbrauchen. Das ist einfach, kann aber dazu führen, dass manche mehr Strom bekommen, als sie nutzen können.

  • Kombi-Modell:
    Eine Mischung aus beidem: Ein Teil des Stroms wird gleich verteilt, der andere je nach Verbrauch.

Welches Modell am besten passt, hängt davon ab, wie die Mieter im Haus wohnen und was ihnen wichtig ist.

Erfolgsfaktoren  für die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:

Hier sind einige Tipps für eine reibungslose Umsetzung:

So gelingt die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:

  • Alle mitnehmen: Beziehen Sie Mieter, Eigentümer und Verwalter frühzeitig in die Planung ein. So schaffen Sie Vertrauen und erhöhen die Akzeptanz.

  • Expertise nutzen: Holen Sie sich fachkundige Unterstützung, um Technik, Recht und Wirtschaft gut aufeinander abzustimmen.

  • Offen kommunizieren: Halten Sie alle Beteiligten regelmäßig auf dem Laufenden und beantworten Sie Fragen offen und ehrlich.

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung bietet viele Vorteile:
Günstiger Solarstrom für Mieter, mehr Nachhaltigkeit und eine Aufwertung Ihrer Immobilie. Auch wenn es ein paar Dinge zu beachten gibt, ist die GGV ein zukunftsfähiges Modell mit großem Potenzial.

Stand: 26.03.2025

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.

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