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Koalitionsvertrag: Wie beeinflusst die neue Koalition die PV-Branche?

Die letzten Monate sorgten durch die politischen Unsicherheiten aufgrund der Neuwahlen für Zurückhaltung bei der Investition in PV-Anlagen. Investoren befürchteten vor allem wegfallende Vergütungen und Subventionen in der PV-Branche. Doch welche Auswirkungen hat die aktuelle Koalition auf die Gesetzgebung in diesem Bereich?

In diesem Blogartikel betrachten wir den Koalitionsvertrag genauer und fassen alle für die PV-Branche wichtigen Informationen zusammen. Da es sich beim Koalitionsvertrag jedoch nicht um verabschiedete Gesetze, sondern um Ziele der Regierung handelt, können wir keine vollständig verlässliche Prognose abgeben. Dennoch versuchen wir, die Ziele und Umsetzungsideen zu interpretieren. Wir werden Sie in den kommenden Monaten auf dem Laufenden halten, wenn konkrete Gesetze verabschiedet werden.

Was steht im Koalitionsvertrag?

Im Koalitionsvertrag wird das Ziel formuliert, Wirtschaft und Verbraucher durch Entbürokratisierung, Mieterstrom und Energy Sharing stärker zu Mitgestaltern zu machen. Zudem sollen die Potenziale der erneuerbaren Energien genutzt werden. Bis zum Sommer 2025 soll daher ein Monitoring zum aktuellen Stand des Netzausbaus, der Versorgungssicherheit, des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Digitalisierung erfolgen, auf dessen Grundlage alle Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit ausgerichtet werden sollen. Dies soll unter anderem durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Speicherausbau sowie eine Kraftwerksstrategie und einen effizienten Netzbetrieb umgesetzt werden.

Wie soll dies umgesetzt werden?

Die Koalition möchte die Energiepreise für Unternehmen und Verbraucher durch ein Maßnahmenpaket um mindestens 5 Cent pro kWh senken. Für energieintensive Unternehmen plant die Bundesregierung Die Bundesregierung eine gezielte Entlastung über einen sogenannten Brückenstrompreis, also einen temporär subventionierten Industriestrompreis.

🔌 Was ist der Brückenstrompreis?

Ein vergünstigter Strompreis für ca. 70–80 % des Verbrauchs, wenn Unternehmen im Gegenzug:

  • in klimafreundliche Technologien investieren
  • tarifgebundene Arbeitsplätze sichern
  • sich zum Standort Deutschland bekennen

📉 Ziel:

Senkung des Industriestrompreises um mindestens 5 Cent/kWh
➡️ z. B. durch niedrigere Stromsteuer (0,05 Cent/kWh), reduzierte Umlagen & Netzentgelte

📊 Aktuelle Zahlen (2025):

Durchschnittlicher Preis: 18,75 Cent/kWh

Mit Maßnahmen: ca. 13,75 Cent/kWh

Für besonders begünstigte Unternehmen: 11,69 Cent/kWh

Außerdem sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden, um den Ausbau zu beschleunigen. Zudem wird das öffentliche Interesse an Energiespeichern anerkannt und diese privilegiert. Die Finanzierung erfolgt über einen Investitionsfonds für Energieinfrastruktur.

Für Betreiber von Bestandsanlagen sollen Anreize für eine systemdienliche Einspeisung geschaffen werden. Darüber hinaus werden die Neuregelungen des Solarstromgesetzes zur Nullvergütung bei negativen Strompreisen geprüft. Die Anmeldeverfahren für PV-Anlagen sollen durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfacht werden. Ergänzend sollen Doppelnutzungen, wie z.B. landwirtschaftliche PV-Anlagen und PV-Anlagen auf Parkplätzen, erleichtert werden.

2025 – Lohnt sich eine Photovoltaikanlage?

Die Entbürokratisierung ist ein wichtiger Ansatz für PV-Planungsunternehmen, da viele Investoren durch lange Planungs- und Genehmigungsphasen abgeschreckt wurden. Die Fokussierung auf Konzepte wie Mieterstrom und Energy Sharing unterstützt Privatpersonen und ermöglicht in Kombination mit dem Investitionsfonds auch kleineren Unternehmen der Wohnungswirtschaft Investitionen in PV-Anlagen.

Wie beeinflusst die Senkung der Energiepreise die Rentabilität von PV-Anlagen?

Die Senkung des Strompreises erweckt den Eindruck, dass es nicht mehr notwendig ist, in PV-Anlagen zu investieren, da der Strompreis direkt vom Staat gesenkt wird. Photovoltaikanlagen erwirtschaften jedoch auch nach der Senkung des Strompreises günstigeren Strom. Zudem kann überschüssiger Strom ertragssteigernd in das Stromnetz eingespeist werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Anerkennung des öffentlichen Interesses an Energiespeichern, da diese als Ergänzung zu PV-Anlagen für einen optimalen Stromverbrauch sorgen und zusätzlich mehr Menschen von dem gespeicherten Strom profitieren können. In Kombination mit Anreizen zur systemdienlichen Einspeisung von Strom aus Bestandsanlagen und einem angepassten Solarspitzengesetz werden Konzepte wie PPA lukrativer und der Eigenverbrauch von erzeugtem Solarstrom gewinnt wieder an Bedeutung. Darüber hinaus ergeben sich durch die Erleichterung der Doppelnutzung von Flächen vielfältige Möglichkeiten, die Installation von PV-Anlagen mit der Nutzung des erzeugten Stroms vor Ort zu verknüpfen. So können z.B. Parkplätze mit PV-Anlagen überdacht und der erzeugte Strom direkt an E-Ladesäulen verbraucht werden.

Der Koalitionsvertrag in Bezug auf Photovoltaik zusammengefasst:

Ziele:

  • Entbürokratisierung
  • Mieterstrom fördern
  • Energy Sharing fördern
  • Bessere Bezahlbarkeit von Strom
  • Kosteneffizienz erneuerbare Energien
  • Senkung des Energiepreises um mindestens 5 Cent
  • Industriestrompreis
  • Anerkennung des öffentlichen Interesses für Energiespeicher
  • Anreize für Systemdienliche Einspeisung des Stroms von Bestandsanlagen
  • Überprüfung der Bestimmung des Solarspitzengesetzes
  • Erleichterung der Doppelnutzung (Agri-PV, Parkplatz-PV)

Konkreter Plan:

  • Monitoring bis Sommer 2025
    • Stand Netzausbau
    • Versorgungssicherheit
    • Stand der erneuerbaren Energien
    • Digitalisierung
  • Investitionsfond für Energieinfrastruktur
  • Speicherausbau
  • Ausbau erneuerbare Energien

Stand: 15.04.2025

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.

Quellen:

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