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Solarpflicht Berlin 2024

Der 01. Januar 2023 markierte für Berlin den Startschuss für die gesetzliche Solarpflicht. Und auch in anderen Bundesländern wurde sich auf eine Pflicht zur Photovoltaikanlage geeinigt. Doch was bedeutet das konkret und für wen gilt sie? In diesem Blogbeitrag haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Was bedeutet „Solarpflicht“ und wieso wurde sie beschlossen?

Die „Solarpflicht“ ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Errichtung und Installation von Photovoltaikanlagen auf Neu- und Bestandsgebäuden. Die Solarpflicht wurde beschlossen, um das enorme Solarpotenzial auf den Dächern Berlins und ganz Deutschland zu nutzen und damit einen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten. Gleichzeitig soll der Ausbau der Photovoltaik neue Perspektiven für Innovation und Wachstum am Standort Berlin schaffen und die lokale Wertschöpfungskette mit nachhaltigen erneuerbaren Energien ankurbeln.

Wer ist von der Solarpflicht in Berlin betroffen?

Die Solarpflicht in Berlin gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von privat oder gewerblich genutzten Neubauten abe iner Nutzfläche von 50 Quadratmeter.  Dazu gehören auch Gewerbe- und Industriegebäude sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs). Mieterinnen und Mieter sind nicht betroffen, können aber von den neuen Nutzungsmöglichkeiten profitieren, zum Beispiel durch Mieterstrommodelle. Diese Modelle ermöglichen es den Eigentümerinnen und Eigentümern, sich nicht selbst um die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage kümmern zu müssen.

GebudedefinitionSolarpflicht
GebudedefinitionSolarpflicht

Wie sieht der konkrete Umsetzungszeitplan aus?

Bei Bestandsgebäuden gilt die Aufnahme der Bauarbeiten als Startpunkt. Die Aufnahme der Bauarbeiten beginnt mit den Arbeiten am Dach, d.h. alle Umbauten, die ab dem 01. Januar 2023 begonnen haben, fallen in die Solarpflicht. Die Inbetriebnahme muss mit der Fertigstellung der Umbauten am Dach abgeschlossen sein. Für Neubauten gilt die Pflicht, wenn mit der Errichtung des neuen Gebäudes am 01. Januar 2023 begonnen wurde. Gemeint ist damit die Aufnahme der Bauarbeiten, die  der Ausführung des Bauvorhabens unmittelbar dienen. Genauer ist dies in der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) definiert. Spätestens nach Fertigstellung und Nutzungsbeginn des Gebäudes, muss die PV-Anlage in Betrieb gesetzt sein. 

Welche Gebäude sind konkret betroffen?

Die Solarpflicht, die nach dem Solargesetz Berlin beschlossen wurde, gilt nur für Gebäude im Land Berlin. Im Praxisleitfaden der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird ein Gebäude wie folgt definiert: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen, gemäß § 2 Absatz 2 der Bauordnung für Berlin vom 29. September 2005 (GVBl. S. 495), die zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 12. Oktober 2020 (GVBl. S. 807) geändert worden ist.“

Bei Unsicherheiten kann mit dem zuständigen Bauaufsichtsamt gesprochen werden. Wie bereits weiter oben erläutert, wird nicht zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden.

Wie berechnet sich die Mindestgröße der Photovoltaikanlage?

Im Solargesetz Berlin ist eine Mindestgröße für die zu installierende PV-Anlage vorgegeben. Die Dachfläche bildet die Grundlage für deren Ermittlung. Sie errechnet sich aus der gesamten Dachfläche, einschließlich eines Dachüberstands ohne Dachrinne. Bei mehreren Einzelflächen wird die Summe aller Teilflächen als Gesamtdachfläche gewertet. Es wird bei der Berechnung jedoch zwischen Neu- und Bestandsgebäuden unterschieden. Für Bestandsgebäude gilt die Bruttodachfläche abzüglich der Flächenanteile, die wegen Verschattung, Dachaufbauten, Dachfenstern, anderer Dachnutzungen oder der Ausrichtung nach Norden nicht genutzt werden können, d.h. die Anlage wird auf der Nettofläche errichtet. Für Neubauten wird auf die Gesamtbruttofläche abgestellt. 

Bei der Berechnung wird zusätzlich nach Dachform, d.h. beispielsweise Satteldach oder Flachdach, unterschieden. Grund dafür ist die unterschiedliche Montageform für die verschiedenen Dacharten.  

Dachflächenberechnung Solargesetz
Dachflächenberechnung Solargesetz für Neubauten nach dem Praxisleitfaden Solargesetz Stadt Berlin
Dachflächenberechnung Solargesetz
Dachflächenberechnung Solargesetz für Bestandsgebäude nach dem Praxisleitfaden Solargesetz Stadt Berlin

Für die Größe der Photovoltaikanlage gilt, dass bei Neubauten mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche mit PV-Modulen belegt sein müssen. Bei Bestandsgebäuden sind es ebenfalls 30 Prozent, diese beziehen sich in diesem Fall aber auf die Nettodachfläche. Da die Berechnung anhand der Nettofläche bei Wohngebäuden im Bestand häufig schwierig ist, kann hier zusätzlich mit der installierten Leistung gerechnet werden. Wird der vorgegebene Wert erreicht, kann die 30 Prozent-Regelung unberücksichtigt bleiben.

Folgende Werte sind dafür vorgegeben:

  • Wohngebäude mit max. 2 Wohnungen = installierte Leistung von 2 Kilowatt
  • Wohngebäude zwischen mind. 3-5 Wohnungen = installierte Leistung von 3 Kilowatt
  • Wohngebäude mit mind. 6-10 Wohnungen = installierte Leistung von 6 Kilowatt
  • Wohngebäude, die über 10 Wohnungen haben, müssen sich an die vorgeschriebenen 30 Prozent halten

Auf weitere Punkte, wie die bestehende Nachweis- und Aufbewahrungspflicht, Ordnungswidrigkeiten, Fördermöglichkeiten, Ausnahmen sowie auszufüllende Formulare möchten wir in diesem Artikel nicht im Detail eingehen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Senatsverwaltung (hier) und/oder im dort aufgeführten Praxisleitfaden.

Überblick über die Solarpflicht in den einzelnen Bundesländern:

BundeslandStartdatumBetroffene Gebäude / Bereiche
Baden-Württemberg01. Januar 2022Neubau Nicht-Wohngebäude, Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen
01. Mai 2022Neubau Wohngebäude
01. Januar 2023Grundlegende Dachsanierung von Bestandsgebäuden: mind. 60% der solargeeigneten Fläche mit PV-Modulen oder Solarthermie
2028Photovoltaik für landeseigene Parkplätze
2030Photovoltaik für landeseigene Gebäude
Nordrhein-Westfalen01. Januar 2022Parkplätze
2023Neue öffentliche Liegenschaften (Schulen, Veranstaltungshallen)
01. Januar 2024Gewerbliche Neubauten
2025Private Neubauten
2026Gewerbliche und private Dachsanierungen
Berlin01. Januar 2023Neubauten und Bestandsgebäude mit wesentlicher Dachsanierung (Wohn- und Nichtwohngebäude)
Bayern01. März 2023Neue Gewerbe- und Industriegebäude
01. Juli 2023Neue Nicht-Wohngebäude
01. Januar 2025Erneuerung der Dachhaut von Nicht-Wohn-Bestandsgebäuden
Rheinland-Pfalz01. Januar 2023Gewerbliche Neubauten >100 m² Nutzfläche, neue gewerblich genutzte Stellplätze ab 50 Plätzen
01. Januar 2024Neubauten oder größere Dachsanierungen von Landes- und Kommunalgebäuden: PV-Pflicht, private Haushalte: PV-ready
Niedersachsen01. Januar 2023Neubau Gewerbeimmobilien ab 75 m² Dachfläche: mind. 50% PV-Module
Neubau von Wohngebäuden: Tragwerk stabil und Platz für technische Ausrüstung
Parkplatzflächen und Parkdecks > 50 Stellflächen: PV-Module
2025Alle Neubauten inkl. Wohngebäuden und grundlegende Dachsanierungen, Parkplätze und Parkdecks > 25 Stellplätzen
Hamburg01. Januar 2023Alle Neubauten (Wohn- und Nichtwohngebäude)
2025Bestandsgebäude bei vollständiger Dachhauterneuerung, Dächer < 50 m² ausgenommen
Schleswig-Holstein01. Januar 2023Neuerrichtung von Parkplätzen > 100 Stellplätzen, Neubauten von Nichtwohngebäuden, Sanierung von mind. 10% der Dachfläche
2025Photovoltaikpflicht für Wohngebäude geplant
Bremen01. Juli 2024Grundlegende Dachsanierungen von Bestandsgebäuden
01. Juli 2025 Solarpflicht für Neubauten: mind. 50% der Bruttodachfläche mit PV-Anlage
HessenNovember 2022Parkplätze > 50 Stellplätzen, Landeseigene Gebäude
BrandenburgJuni 2024Öffentliche Gebäude, gebaute Parkplätze > 35 Stellplätzen
SachsenIn Planung
Mecklenburg-VorpommernIn Planung
SaarlandKeine Planung, Diskussion von Klimamaßnahmen
ThüringenSolargesetz in Planung
Sachsen-AnhaltNichts geplant

Stand: 08.07.2024

Quellen:

file:///C:/Users/sarah/Downloads/20210715_solargesetz-berlin-2.pdf

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi-032-solaroffensive-220840.html

https://www.sueddeutsche.de/wissen/umwelt-bremen-land-bremen-plant-kuenftige-solardachpflicht-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-230321-99-35928

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/02/brandenburg-solaranlagen-gewerbliche-oeffentliche-neubauten-pflicht.html

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wo-eine-solarpflicht-gilt-206871/

https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solarpflicht-fuer-wohngebaeude-was-die-bundeslaender-planen_84342_526948.html

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Die Solarpflicht für Berlin ab 01. Januar 2023
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Die Solarpflicht für Berlin ab 01. Januar 2023
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Der 01. Januar 2023 ist nicht nur der Beginn des neuen Jahres, er ist für einige Bundesländer der Startschuss für die gesetzliche Solarpflicht. Doch was bedeutet das konkret und für wen gilt sie? Wir haben die wichtigsten Punkte einmal zusammengefasst.
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