Glossar

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Inhalt

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein deutsches Gesetz, das seit dem 1. November 2020 in Kraft ist. Es vereint die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinspargesetz (EnEG) zu einem einheitlichen Regelwerk. Das Gebäudeenergiegesetz hat das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern. Es legt energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest, darunter Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Warmwasserbereitung und erneuerbare Energien. Das GEG enthält auch Vorgaben zur Energieausweis-Pflicht und zur Energieberatung. Es soll dazu beitragen, dass Gebäude energieeffizienter werden und einen geringeren ökologischen Fußabdruck hinterlassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum GEG: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

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