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Investitionsbooster für Photovoltaik-Anlagen: Neue Abschreibungsmöglichkeiten zur Förderung gewerblicher PV-Investitionen
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung des „Investitionsboosters“ für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen verabschiedet. Damit wird eine degressive Abschreibung von bis zu 15% jährlich ermöglicht. Diese steuerliche Maßnahme, die zwischen Juli 2025 und Ende 2027 gilt, bietet Unternehmen erhebliche finanzielle Vorteile und könnte den PV-Ausbau in Deutschland weiter beschleunigen, um die ambitionierten Klimaziele zu erreichen.
Schlüsselfakten
- Der neue Investitionsbooster ermöglicht gewerblichen PV-Anlagen ab Juli 2025 eine jährliche Abschreibung von bis zu 15%
- In Kombination mit Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag sind bis zu 62% Anfangsabschreibung möglich
- Die Regelung gilt für Anlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 in Betrieb genommen werden
- Der PV-Markt verzeichnete 2024 einen Rekordausbau von 16,2 GW, ein Plus von 13% gegenüber dem Vorjahr
- Für maximale Steuervorteile sollten Unternehmen die Kombination aller Förderinstrumente mit Steuerexperten planen
So profitieren Unternehmen vom neuen Abschreibungsmodell für PV-Anlagen
Die neue Regelung gilt ausschließlich für PV-Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft oder fertiggestellt werden. Entscheidend für die Anwendbarkeit ist der Zeitpunkt des Eigentumübergangs oder der Herstellung der Betriebsbereitschaft.
Ein besonderer Vorteil des Investitionsboosters: Die degressive Abschreibung kann jederzeit zur linearen Methode gewechselt werden, sobald diese vorteilhafter ist. Dies bietet maximale Flexibilität bei der steuerlichen Gestaltung. Die Regelung steht allen Unternehmensformen offen:
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften
- Kapitalgesellschaften
Durch diese breit angelegte Zugänglichkeit profitieren sowohl kleine Gewerbetreibende als auch größere Unternehmen von den verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten. Dadurch wird die finanzielle Belastung in den kritischen ersten Jahren nach der Investition deutlich reduziert.
Bis zu 62% Anfangsabschreibung: So kombinieren Sie alle Förderinstrumente
Der eigentliche Vorteil ergibt sich aus der Kombinierbarkeit des Investitionsboosters mit weiteren Steuerinstrumenten. So lässt sich eine maximale Anfangsabschreibung von bis zu 62% erzielen. Folgende Instrumente können kombiniert werden:
Die genannten Instrumente greifen nicht gleichzeitig auf den gleichen Teil der Investitionssumme, sondern nacheinander auf unterschiedliche steuerliche Bemessungsgrundlagen:
- Degressive Abschreibung (Investitionsbooster): Jährlich 15% vom jeweiligen Restwert
- Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 EStG: Bis zu 40% der Anschaffungskosten über fünf Jahre
- Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG: Bis zu 50% der geplanten Kosten vor der Investition
Beispielrechnung (vereinfacht):
Investition: 100.000 €
IAB vorab: 50.000 € (steuermindernd im Vorjahr)
Verbleibend: 50.000 €
Sonderabschreibung: 20 % von 100.000 € = 20.000 €
Verbleibend für reguläre AfA: 30.000 €
Degressive AfA: 15 % von 30.000 € = 4.500 €
Damit ergibt sich im ersten Jahr eine steuerliche Entlastung von 74.500 € auf Investitionsbasis von 100.000 € – also effektiv 62 % steuerlich wirksam im ersten Jahr, obwohl die Maßnahmen formal teils über mehrere Jahre wirken.
Durch diese Kombination verkürzt sich die Amortisationszeit erheblich und die Liquidität des Unternehmens wird geschont. Zudem kann diese steuerliche Optimierung die Rendite einer PV-Anlage deutlich steigern.
Besonders für mittelständische Unternehmen, die unter die KfW-Förderung fallen, ergeben sich hier zusätzliche Synergiepotenziale durch die Kombination verschiedener Fördermöglichkeiten.
Beispielrechnung: So viel sparen Unternehmen durch den PV-Investitionsbooster
Um die Vorteile des Investitionsboosters zu veranschaulichen, betrachten wir ein Rechenbeispiel für eine gewerbliche PV-Anlage mit einem Investitionsvolumen von 100.000 Euro:
Jahr | Degressive Abschreibung (15%) | Lineare Abschreibung (5%) | Differenz |
---|---|---|---|
1 | 15.000 € | 5.000 € | 10.000 € |
2 | 12.750 € | 5.000 € | 7.750 € |
3 | 10.838 € | 5.000 € | 5.838 € |
4 | 9.212 € | 5.000 € | 4.212 € |
5 | 7.830 € | 5.000 € | 2.830 € |
Bei einem angenommenen Steuersatz von 30% ergibt sich allein in den ersten fünf Jahren eine Steuerersparnis von etwa 9.200 Euro gegenüber der linearen Abschreibung. Dies verdeutlicht den signifikanten Liquiditätsvorteil in der kritischen Anfangsphase des PV-Projekts.
Durch die zusätzliche Nutzung des IAB und der Sonderabschreibung kann die steuerliche Entlastung noch weiter optimiert werden. Nach Angaben von Ohana Invest können so die Steuerzahlungen in den ersten Jahren deutlich reduziert werden.
Praktische Tipps: So sichern Sie sich den maximalen Steuervorteil
Um den maximalen Nutzen aus dem Investitionsbooster zu ziehen, sollten Unternehmen folgende Punkte beachten:
- Frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters mit PV-Erfahrung zur optimalen Planung
- Genaue Dokumentation des Investitionszeitpunkts (Eigentumsübergang/Betriebsbereitschaft)
- Bei Nutzung des IAB: Erstellung einer verbindlichen Totalgewinnprognose
- Für die Sonderabschreibung: Nachweis einer betrieblichen Nutzung über 90%
- Strategische Planung der Investition im relevanten Zeitfenster (Juli 2025 bis Ende 2027)
Die korrekte Dokumentation und rechtzeitige Planung ist entscheidend, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Die Kombination der verschiedenen Abschreibungsmöglichkeiten sollte unbedingt mit Fachleuten abgestimmt werden, um keine Fehler bei der Anwendung zu machen.
Ausblick: Bedeutung des Investitionsboosters für die Energiewende
Der Investitionsbooster stellt einen wichtigen Baustein im Gesamtpaket der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien dar. Durch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten wird der Ausbau gewerblicher PV-Anlagen deutlich beschleunigt, was zur Erreichung der Klimaziele beiträgt.
Die Wirksamkeit der Maßnahme wird an der Entwicklung des PV-Zubaus in den kommenden Jahren messbar sein. Experten erwarten einen zusätzlichen Schub für den Solarmarkt, besonders im gewerblichen Bereich, wo die steuerlichen Vorteile besonders zum Tragen kommen.
Für Unternehmen bietet sich damit ein ideales Zeitfenster, um in nachhaltige Energieversorgung zu investieren – mit optimalen steuerlichen Rahmenbedingungen und gleichzeitigen Kosteneinsparungen bei der eigenen Energieversorgung.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen in eine PV-Anlage zu Investieren, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gern ganzheitlich zu dem Thema.
Stand: 24.07.2025
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.
Quellen:
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