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Solarpaket 1 verabschiedet: Diese Änderungen wurden beschlossen
Die Einigung auf die Inhalte des „Solarpaket 1” stellt einen entscheidenden Schritt der Bundesregierung dar, um den Ausbau der Photovoltaik voranzutreiben. Nun wurde das Solarpaket 1 sowie der Entwurf des Klimaschutzgesetz durch die Zustimmung des Bundestagsausschuss am 26. April 2024 verabschiedet.
Das Solarpaket 1 beinhaltet Erleichterungen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen. Das Ziel ist die Senkung bürokratischer Hürden, die Demokratisierung des Zugangs zu sauberer Energie sowie die Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung.
Im August 2023 wurde im Bundestag bereits über das Paket verhandelt. Der Gesetzentwurf sollte zum Jahreswechsel verabschiedet werden. Diskussionen über den sogenannten Resilienzbonus waren der Grund für die Verzögerung. Nun, im April 2024, und nach einer weiteren Anhörung im federführenden Ausschuss für Klimaschutz und Energie konnten sich die Vizefraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP auf den finalen Entwurf des Klimaschutzgesetz einigen. Ein Teil davon betrifft das Solarpaket 1 – der Resilienzbonus ist darin nicht mehr enthalten.
Was ist das Solarpaket 1?
Das „Solarpaket 1“ ist ein umfassendes Gesetzespaket, das speziell darauf ausgerichtet ist, den Ausbau von PV-Anlagen in Deutschland zu beschleunigen. Es beantwortet die dringende Notwendigkeit, effiziente und nachhaltige Energielösungen zu fördern, um den nationalen wie auch internationalen Klimazielen gerecht zu werden. Dieses Paket spiegelt einen breiten Konsens über die Notwendigkeit schneller Handlungen in der Energiepolitik wider.
Kerninhalte und Änderungen für Photovoltaik:
Vereinfachter und beschleunigter Netzanschluss:
Für Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 30 kW wird das Anmeldeverfahren stark vereinfacht. Sollte der Netzbetreiber nicht binnen eines Monats auf eine Anfrage reagieren, gilt der Anschluss als genehmigt. Dies beschleunigt die Inbetriebnahme erheblich.
Entbürokratisierung für Balkonkraftwerke:
Die Installation von Balkonkraftwerken wird durch eine einfache Registrierung im Marktstammdatenregister erleichtert. Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Zudem ist eine sofortige Inbetriebnahme ohne den Austausch des Stromzählers möglich, was Verzögerungen ausschließt und den Einstieg in die Solarstromnutzung vereinfacht. Hinzu kommt, dass die Balkon-PV-Anlagen mit bis zu 800 Watt eine höhere Leistung haben dürfen als bisher (600 Watt).
Modernisierung durch Repowering:
Das Gesetz ermöglicht es nun, alte und weniger effiziente Solarmodule auch bei Dachanlagen auszutauschen, ohne die Einspeisevergütung zu verlieren. Dies fördert die Modernisierung bestehender Anlagen und steigert deren Effizienz und Leistung.
Reduzierte Zertifizierungspflicht für PV-Anlagen bis 500 kW:
Gewerbliche Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 500 kW sind von der Pflicht, ein Anlagenzertifikat vorzulegen, befreit. Dies vereinfacht und beschleunigt den Prozess der Netzintegration. Bisher lag die Grenze bei 135 Kilowatt. Voraussetzung ist, dass die tatsächliche Einspeiseleistung 270 Kilowatt nicht überschreitet. Das Gesetzt enthält außerdem Vereinfachungen bei der sogenannten Anlagenzusammenfassung.
Anpassungen der Einspeisevergütung für Solarenergie:
Gewerbe-Solaranlagen mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW sollen zukünftig von einer erhöhten Einspeisevergütung profitieren, was die Rentabilität solcher Investitionen verbessert. Diese soll um 1,5 ct/kWh angehoben werden.
Lockerung der Direktvermarktungspflicht für PV über 100 kWp:
Für gewerbliche Anlagen mit Eigenverbrauch ist die Aufweichung der 100-Kilowatt-Grenze geplant. Bisher mussten Photovoltaik-Anlagen über 100 kWp verpflichtend in die Direktvermarktung einsteigen, nun sollen Anlagenbetreiber die Möglichkeit erhalten, die entstandene Reststrommenge ohne Vergütung ins Netz einspeisen zu können. Dies macht eine Photovoltaikanlage besonders für Anlagenbesitzer attraktiv, die den Solarstrom überwiegend für den Eigenverbrauch nutzen.
Vereinfachung für Mieterstrom und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:
Die Förderung von Mieterstromprojekten wird ausgeweitet und vereinfacht, um die direkte und gemeinschaftliche Nutzung von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern zu fördern. So soll das Mieterstrommodell künftig auch auf gewerbliche Gebäude und Garagen ausgeweitet werden. Dies unterstützt die dezentrale Energieerzeugung und stärkt die Energieautonomie der Verbraucher.
Ausbau von Freiflächenanlagen :
Das Gesetz fördert gezielt den nachhaltigen Ausbau von Solarparks, indem es für Agri-PV und andere innovative Nutzungsformen von Freiflächen verbesserte Rahmenbedingungen schafft. So sollen beispielsweise Flächen doppelt genutzt werden können – für den Lebensmittelanbau und die Stromerzeugung.
Der Resilienzbonus sorgt für Diskussionen
Das „Solarpaket 1“ wird zwar überwiegend als positiver Schritt für die deutsche Energiewende betrachtet, dennoch sehen Expert/innen und Sachverständige Anpassungsbedarf. Insbesondere der Wegfall des Resilienzbonus, der dazu dienen sollte, die heimische Solarindustrie zu stärken, wird von einigen Akteuren kritisch gesehen, da befürchtet wird, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber ausländischen Billigimporten schwächen könnte. Auch Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) äußert die Sorge, dass mit dem Entscheid gegen den Resilienzbonus „vielleicht die letzte Chance für eine Renaissance der Solarindustrie in Deutschland und für mehr Sicherheit bei der Versorgung mit solartechnischen Schlüsselkomponenten “ verspielt worden sei.
Einige Branchen-Experten und Sachverständsige sehen weiteren Handlungsbedarf. So äußern Sie die Hoffnung auf das Solarpaket II, in dem unter anderem die Nutzung von Photovoltaik-Strom über Gebäudegrenzen hinweg gefördert werden soll. Der BSW-Solar fordert weitere Reformen im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und dem Netzzugang.
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So geht es 2024 für den Klimaschutz weiter mit dem Solarpaket 1
Mit der Zustimmung des Bundesausschuss sollen das Klimaschutzgesetz und das Solarpaket 1 offiziell im Mai in Kraft treten.
Implementierung der Maßnahmen:
Schritt für Schritt müssen die Maßnahmen nun implementiert und umgesetzt werden. So müssen die Bundesnetzagentur und andere relevante Behörden detaillierte Richtlinien und Verfahren ausarbeiten, um die im Gesetz festgelegten Änderungen praktisch umzusetzen. Dies umfasst unter anderem die Anpassung von Netzanschlussverfahren und die Vereinfachung der Registrierungsprozesse.
Verdreifachung des jährlichen Photovoltaik-Zubaus
Mit dem Gesetzpaket erhofft sich die Bundesregierung eine Verdreifachung des jährlichen PV-Zubaus. Zielwert sind 22 Gigawatt im Jahr 2026. Im Jahr 2022 waren es noch 7,5 Gigawatt.
Autorin: Sarah Kinzelmann
Stand: 24.06.2024
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.
Quellen:
- https://www.erneuerbareenergien.de/technologie/solar/solarpaket-1-welche-neuen-regelungen-wird-es-geben
- https://www.aceflex.de/magazin/solarpaket-1-2024-neue-regelungen-zur-photovoltaik-3/
- https://www.pv-magazine.de/2024/04/23/bundestag-entscheidet-am-freitag-ueber-solarpaket-1/
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-photovoltaik-balkonkraftwerke-2213726
- https://taz.de/Einigung-auf-Solarpaket-1/!6003074/
- https://efahrer.chip.de/news/solarpaket-1-verabschiedet-bundestag-verbesserungen-balkonkraftwerke-pv-anlagen-daempfer_1019228
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