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Photovoltaik Einspeisevergütung 2024 und weitere PV-Änderungen dieses Jahres

Wir fassen die wichtigsten PV-Änderungen für das Jahr 2024 zusammen.

EEG-Vergütungssätze seit dem 01.02.2024

Betreiberinnen und Betreiber einer Photovoltaikanlage, die einen Teil ihres Solarstroms in das öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Die Höhe der Vergütung ist abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und bleibt über einen Zeitraum von 20 Jahren konstant. In diesem Artikel informieren wir Sie über die aktuellen EEG-Vergütungssätze und die anstehenden Änderungen, die zum 1. August 2024 in Kraft treten.

  • Die Einspeisevergütung sank ab dem 1. Februar 2024 um 1%. Die niedrigeren Sätze gelten für Anlagen die nach dem 31.01.2024 in Betrieb genommen werden.
  • Für Anlagen, die zuvor in Betrieb genommen wurden, bleiben die Vergütungssätze, die für 20 Jahre festgelegt wurden, bestehen.
  • Die Vergütung für eingespeisten Strom aus Photovoltaikanlagen wird auf Basis der pro Kilowattstunde erzeugten Energie berechnet. Die Höhe der Vergütung wird durch den Zeitpunkt bestimmt, zu dem die Anlage in Betrieb genommen wird. Dieser Vergütungssatz bleibt für die darauffolgenden 20 Jahre unverändert.
Vergütungssätze EEG 01.02.-30.07.2024
Vergütungssätze EEG 01.02.-30.07.2024

Erneute Anpassung der Vergütungssätze ab dem 01.08.2024

Ab dem 1. August 2024 wird die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen erneut um 1% gesenkt. Diese Anpassung betrifft alle neuen Anlagen, die nach dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden. Die nächste Anpassung der Vergütungssätze soll dann im Februar 2025 folgen.

Vergütungssätze EEG ab 01.08.2024
Vergütungssätze EEG ab 01.08.2024

Weitere PV-Änderungen 2024

KfW-Förderkredite:

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet weiterhin günstige Kredite für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher an.
  • Diese Kredite können für den Kauf, die Installation und die Modernisierung von Photovoltaikanlagen genutzt werden.
  • Die Zinsen für das KfW-Programm 270 sind derzeit allerdings höher als früher und liegen im besten Fall bei 4,72 Prozent.

Das KfW-Programm „270“ fördert:

  • In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
  • Körperschaften
  • Stiftungen 
  • Anstalten des öffentlichen Rechts
  • kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen
  • gemeinnützige Antrag­steller
  • Freiberufler

Bundeslandspezifische Förderungen:

Einige Bundesländer bieten zusätzliche Zuschüsse für den Kauf von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern an. Es ist ratsam, sich regelmäßig über die Verfügbarkeit und Bedingungen in Ihrer Region zu informieren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Was ändert sich mit dem Solarpaket 1?

Das Solarpaket 1, das am 15.06.2024 in Kraft getreten ist, brachte wichtige Änderungen im Bereich der Photovoltaik mit sich.

Beschleunigter Netzanschluss für Solaranlagen bis 30 kW:

Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kW profitieren von einem vereinfachten Netzanschlussverfahren. Früher galt dies nur für Anlagen bis 10,8 kW. Das erleichtert und beschleunigt den Anschlussprozess erheblich.

Erleichterungen für Mehrfamilienhäuser und Mieterstrom:

Die Installation von Photovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern wird vereinfacht. Die Pflichten, die bisher entstanden, wenn eine Partei gegenüber den anderen als Stromversorger auftrat, entfallen. Dies ermöglicht eine leichtere gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen.

Verbesserung bei Mieterstrom:

Die Nutzung von Mieterstrom wird mit deutlich weniger Bürokratie möglich sein, und das Modell der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird eingeführt, was die direkte Weitergabe von Dachsolarstrom in Mehrfamilienhäusern an die Mieter ermöglicht. Wenn auch Sie an Mieterstromanlagen interessiert sind, besuchen Sie unsere Wohnungswirtschaftsseite.

Mehr Förderung für innovative Solaranlagen:

Agri-PV, schwimmende Photovoltaikanlagen und andere innovative Systeme sollen individueller gefördert werden. Dadurch wird die Integration von Solaranlagen in bestehende Infrastrukturen und Umgebungen gefördert.

Vereinfachungen bei Balkon- und Kleinsolaranlagen:

Der bürokratische Aufwand für Balkonkraftwerke und andere kleine PV-Anlagen wird reduziert. Die Pflicht zur Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, und es reicht die Eintragung im Marktstammdatenregister. Auch dürfen diese Anlagen an herkömmlichen Ferraris-Zählern betrieben werden.

Ausbau von Freiflächen:

Es werden mehr Flächen für Solarparks zur Verfügung gestellt, einschließlich der Mehrfachnutzung wie Agri-Photovoltaik. Auch versiegelte Flächen wie Parkplätze sollen verstärkt genutzt werden. Erfahren Sie mehr über Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen.

Repowering von Dachanlagen:

Das Gesetzespaket erleichtert umfangreiche Erneuerungen bestehender Anlagen, indem es erlaubt, alte Module auszutauschen, ohne dass der Vergütungsanspruch erlischt.

Weitere Info´s erhalten Sie hier.

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7 Schlüsselstrategien für gewerbliche Photovoltaik-Projekte

Gewerbeimmobilien: Große Anlagen profitieren von hohem Eigenverbrauch

Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung waren bisher zur Direktvermarktung ihres erzeugten Stroms verpflichtet. Diese Regelung wird nun angepasst. Zukünftig dürfen Betreiber solcher Anlagen ihre überschüssige Energie ohne spezifische Vergütung, aber auch frei von den Kosten der Direktvermarktung, an den Netzbetreiber abgeben. Besonders für Anlagen, die einen Großteil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen, ergibt sich daraus ein Vorteil. Diese Neuerung soll Betreiber von Gewerbeimmobilien dazu anregen, die Kapazitäten ihrer Dachflächen effizienter auszunutzen und die installierte Leistung ihrer Anlagen zu erhöhen. Zusätzliche Verbraucher wie Wärmepumpen oder E-Mobilität können zu einer gesteigerten Eigenverbrauchsquote führen. Mehr zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine PV-Dachanlage für Gewerbe- und Industrie-Immobilien erfahren Sie hier.

Des Weiteren sind Anlagenzertifikate ab sofort erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von über 500 Kilowatt notwendig. Für kleinere Anlagen reicht demnach ein vereinfachter Nachweis durch Einheitenzertifikate aus.

Bleiben Sie up-to-date

Wir halten Sie über weitere Änderungen im Bereich Photovoltaik auf dem Laufenden, insbesondere im Hinblick auf gewerbliche PV-Anlagen.

Stand: 03.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.

Quellen:

  • https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Eneuerbare-Energien-Standard-(270)/
  • https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/solarpaket-2213726
  • https://echtsolar.de/einspeiseverguetung/
Ablauf einer Photovoltaik-Buchung

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