PV- Förderungen
und Regularien

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Einspeisevergütung 2025
- Änderungen im EEG und bei der Direktvermarktung

Die politischen Entwicklungen in Deutschland sind derzeit von erheblichen Veränderungen und Herausforderungen geprägt. Zudem machen außerpolitische Unsicherheiten und steigende Energiepreise die Energieunabhängigkeit Deutschlands und seiner Unternehmen zu einem wichtigen Thema. Eine vielversprechende Lösung ist die verstärkte Nutzung von Solarstrom. Photovoltaikanlagen bieten nicht nur eine kostengünstige Möglichkeit, saubere Energie zu erzeugen, sondern stärken darüber hinaus die Resilienz des Energiesystems, indem sie eine dezentrale Energieversorgung fördern und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sowie von volatilen internationalen Energiemärkten reduzieren. Die anstehenden Neuwahlen und die sich ständig ändernde Gesetzeslage verunsichern jedoch viele Privatpersonen sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir klären auf, was im kommenden Jahr zu erwarten ist.

Klimaschutz und Erneuerbare-Energie-Gesetz – Das ändert sich bei der Einspeisevergütung 2025

Die Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien, darunter auch Photovoltaikanlagen, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Die aktuellen Vergütungssätze für das Jahr 2025 wurden bereits im Jahr 2024 festgelegt, mit einer geplanten schrittweisen Absenkung ab Februar 2025, die eine halbjährliche Absenkung der Vergütungssätze um 1% vorsieht. Grund für die schrittweise Absenkung ist die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit des Solarmarktes und das Ziel, die staatliche Förderlast schrittweise zu reduzieren. Zudem spiegelt die Anpassung den technologischen Fortschritt und die gesunkenen Preise für Photovoltaikanlagen wider. Langfristig plant die Regierung, die Einspeisevergütung für Neuanlagen möglicherweise ganz auslaufen zu lassen, da sich Solaranlagen inzwischen auch ohne zusätzliche Förderung amortisieren können.

Diese Vergütung wird bisher vom Staat an private und gewerbliche Betreiber von Photovoltaikanlagen gezahlt, deren erzeugter Strom nicht selbst verbraucht, sondern in das Stromnetz eingespeist wird. Bei der Vergütung handelt es sich um eine feste Prämie, die unabhängig vom aktuellen Strompreis für die Einspeisung pro kWh gezahlt wird.
 

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Einspeisetarife 2024/2025 für Neuanlagen in Abhängigkeit von der Leistung der PV-Anlage. Darüber hinaus spielt die Menge des eingespeisten Stroms eine zentrale Rolle für die Höhe der Vergütung. Anlagenbetreiber, die den gesamten erzeugten Strom ins Netz einspeisen, erhalten eine höhere Einspeisevergütung als Anlagenbetreiber, die nur den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen.

Vergütungssätze als Überschusseinspeisung 2024 & 2025

Leistung der
PV-Anlage
Einspeisevergütung
überschusseinspeisung
ab august 2024
Einspeisevergütung
Überschusseinspeisung
Februar 2025
Bis 10 kWp8,03 Cent / kWh7,94 Cent / kWh
10 bis 40 kWp6,95 Cent / kWh6,88 Cent / kWh
40 bis 100 kWp5,68 Cent / kWh5,62 Cent / kWh

Vergütungssätze als Volleinspeisung 2024 & 2025

Leistung der
PV-Anlage
Einspeisevergütung
Volleinspeisung
ab august 2024
Einspeisevergütung
Volleinspeisung
Februar 2025
Bis 10 kWp12,73 Cent / kWh12,60 Cent / kWh
10 bis 100 kWp10,68 Cent / kWh10,56 Cent / kWh

Direktvermarktung bei PV-Anlagen

Die Direktvermarktung ist ein Modell, bei dem der erzeugte Strom aus Photovoltaikanlagen oder anderen erneuerbaren Energiequellen direkt an Stromhändler, Unternehmen oder Energieversorger verkauft wird, anstatt ihn zu einem festen Tarif ins öffentliche Netz einzuspeisen. Bei diesem Modell wird der Strom zu marktüblichen Preisen an der Strombörse gehandelt, wodurch, je nach Marktsituation, auch höhere Erlöse erzielt werden können als bei der klassischen Einspeisevergütung.

Aktuelle Regelung zur Direktvermarktung

Derzeit gilt:

  • Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kWp sind zur Direktvermarktung verpflichtet.
  • Anlagen zwischen 25 kWp und 100 kWp können freiwillig an der Direktvermarktung teilnehmen.
  • Anlagen unter 25 kWp sind von der Direktvermarktungspflicht befreit und erhalten in der Regel die feste Einspeisevergütung

Als Ausgleich bekommen die Unternehmen in der Direktvermarktung eine Marktprämie gezahlt. Die Marktprämie wurde eingeführt, um Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien für die Direktvermarktung ihres Stroms zu motivieren und zu unterstützen. Zudem kompensiert sie die zusätzlichen Kosten und Risiken, die durch die Teilnahme am Strommarkt entstehen.

Die tatsächliche Marktprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen diesem anzulegenden Wert und dem monatlichen Durchschnittspreis für Strom an der Börse (Marktwert)

Die Formel lautet: Marktprämie = Anzulegender Wert – Marktwert

Die Tabelle zeigt die anzulegenden Werte für Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung ab Februar 2025 bei Teil- und Volleinspeisung.

Anzulegenden Werte + Marktprämie für Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung bis Januar 2025 (§ 20 EEG)

Anlagengröße
(kWp)
Anzulegender
Wert (Cent/Kwh)
Teileinspeisung
Anzulegender
Wert (Cent/Kwh)
Volleinspeisung
Bis 10 kWp8,34 Cent / kWh13,13 Cent / kWh
Bis 40 kWp7,35 Cent / kWh11,08 Cent / kWh
Bis 100 kWp6,08 Cent / kWh11,08 Cent / kWh
Bis 400 kWp6,08 Cent / kWh9,21 Cent / kWh

Anzulegenden Werte + Marktprämie für Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung ab Februar 2025 (§ 20 EEG) I Quelle: BSW Solar

Anlagengröße
(kWp)
Anzulegender
Wert (Cent/Kwh)
Teileinspeisung
Anzulegender
Wert (Cent/Kwh)
Volleinspeisung
Bis 10 kWp8,34 Cent / kWh13,00 Cent / kWh
Bis 40 kWp7,28 Cent / kWh10,96 Cent / kWh
Bis 100 kWp6,02 Cent / kWh10,96 Cent / kWh
Bis 400 kWp6,02 Cent / kWh9,21 Cent / kWh

Ausgehend von einem beispielhaften Marktwert ergibt sich eine Marktprämie wie in der Tabelle dargestellt.

Beispielrechnung zur Marktprämie

Anlagengröße
(kWp)
Anzulegender
Wert (Cent/Kwh)
marktwert
Beispiel (Aug 23)
Marktprämie
(Cent/kwh)
Bis 10 kWp8,34 Cent / kWh7,53 Cent / kWh0,81 Cent / kWh
Bis 40 kWp7,28 Cent / kWh7,53 Cent / kWhKeine Prämie
Bis 100 kWp6,02 Cent / kWh7,53 Cent / kWhKeine Prämie
Bis 400 kWp6,02 Cent / kWh7,53 Cent / kWhKeine Prämie

Was bedeutet „Negativer Strompreis“?

Es kann vorkommen, dass mehr Strom erzeugt als verbraucht wird, typischerweise bei hoher Einspeisung aus erneuerbaren Energien und geringer Nachfrage. In solchen Situationen kann der Marktwert (in der Tabelle beispielhaft mit 7,53 Cent/kWh angegeben) deutlich sinken oder sogar negativ werden. Liegt der Marktwert zwischen 0 und anzulegendem Wert, erhält der Anlagenbetreiber eine Marktprämie. Diese dient als Ausgleich für die Anlagenbetreiber. Im Beispiel der Tabelle läge diese bei 0,81 Cent /kWh.

Liegt der Strompreis in sechs aufeinanderfolgenden Stunden unter 0, wird keine Marktprämie an den Anlagenbetreiber ausgeschüttet.

Ist der Marktwert höher als der anzulegende Wert erhalten die Anlagenbetreiber ebenfalls keine zusätzliche Förderung durch die Marktprämie. Stattdessen profitieren sie direkt von den höheren Marktpreisen für ihren eingespeisten Strom.

Dieser Mechanismus soll die Anlagenbetreiber vor extremen Marktschwankungen schützen. Ein optimierter Eigenverbrauch sowie zusätzliche Speicherlösungen, die es ermöglichen den Strom zu ausgewählten Zeitpunkten zu verkaufen, können dazu beitragen sich vor den Auswirkungen negativer Strompreise zu schützen.

Ausblick auf die weitere Entwicklung

Ursprünglich war geplant, die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung schrittweise auf bis zu 25 kWp abzusenken. Diese Pläne sind jedoch aufgrund politischer Veränderungen derzeit unsicher. Konkrete Gesetzesänderungen für 2025 in Bezug auf die Direktvermarktung sind derzeit nicht bestätigt. Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung erhalten eine Marktprämie als Ausgleich für die Mehrkosten, die durch die Teilnahme am Markt entstehen. Diese Prämie wird zusätzlich zum erzielten Marktpreis gezahlt und richtet sich nach dem anzulegenden Wert für die jeweilige Anlagengröße. Wichtig ist, dass sich die Regelungen zur Direktvermarktung in Zukunft ändern können. Anlagenbetreiber und Interessenten sollten sich regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Wenn Sie Fragen zur Umsetzung Ihrer eigenen Photovoltaikanlage haben oder an einer ersten unverbindlichen Wirtschaftlichkeitsanalyse interessiert sind, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

Stand: 02.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.

Quellen:

ISE Frauenhofer

Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur 2

Finanztip

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

PV Magazin

BSW Solar

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