PV- Förderungen
und Regularien
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Einigung zum Solarspitzen-Gesetz
Die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und CDU/CSU haben sich auf eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes geeinigt – das Solarspitzen-Gesetz. Ziel der Novelle ist es, Stromüberschüsse bei hoher Solarstromproduktion zu vermeiden und das Netz stabil zu halten.
Am vergangenen Freitag hat nun auch der Bundestag mehrheitlich für das „Solarspitzen-Gesetz“ abgestimmt.
Doch was bedeutet das Gesetz konkret? Hier sind die wichtigsten Änderungen erklärt!
Warum ist das Solarspitzen-Gesetz wichtig?
Die Solarenergie wächst rasant. An sonnigen Tagen wird in Deutschland oft so viel Solarstrom produziert, dass die Strompreise ins Negative rutschen.
Für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet das Unsicherheit:
🔹 Wann lohnt sich die Einspeisung noch?
🔹 Welche wirtschaftlichen Risiken bestehen durch fallende Vergütung?
🔹 Welche neuen Verpflichtungen gibt es für die Direktvermarktung?
Das Solarspitzen-Gesetz soll genau diese Probleme lösen. Es setzt neue Anreize, regelt die Vermarktung von Solarstrom neu und stellt sicher, dass der Eigenverbrauch attraktiver wird.
Auf diese Änderungen wurde sich geeinigt:
Förderung bei negativen Strompreisen
Ab 2025 entfällt die Förderung für Neuanlagen bei negativen Börsenstrompreisen, sowohl im Falle der Festvergütung als auch der Direktvermarktung. Um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, werden ausgefallene Vergütungszeiträume am Ende der 20-jährigen Förderdauer nachgeholt.
Bisher mussten Übertragungsnetzbetreiber alle Strommengen aus Solaranlagen abnehmen – egal zu welchem Preis. Jetzt können sie eingreifen: Sie dürfen Strommengen nur noch zu einem Mindestpreis verkaufen und bei sehr niedrigen Strompreisen sogar Solaranlagen vorübergehend vom Netz nehmen. Für die Betreiber von Solaranlagen klingt das zunächst nach schlechten Nachrichten. Deshalb gibt es eine wichtige Zusage: Wenn eine Solaranlage abgeregelt wird, bekommt der Betreiber eine finanzielle Entschädigung für die entgangenen Einnahmen. Die Kompensationsregelung im Solarspitzen-Gesetz sieht vor, dass Anlagenbetreiber für Vergütungsausfälle in Zeiten negativer Börsenstrompreise entschädigt werden, indem die ausgefallenen Vergütungszeiträume am Ende der regulären 20-jährigen Förderdauer nachgeholt werden können.
Anreize für ältere Anlagen: Betreiber von Bestandsanlagen sollen freiwillig auf Vergütung bei negativen Preisen verzichten können und ihren Vergütungssatz um 0,6 ct/kWh erhöhen.*
Anlagen über 100 kWp, die über kein intelligentes Messsytem verfügen, müssen ihre Leistung auf 60% begrenzen und bekommen keine Kompensation. Hier können Smart Meter nachträglich integriert werden, so dass der Mechanismus im Folgejahr des Einbaus greift.
Das Ziel ist, das Stromnetz stabiler zu machen und zu verhindern, dass es bei sehr sonnigen Tagen mit viel Solarstrom zu Problemen kommt. Gleichzeitig soll der Eigenverbrauch von Solarstrom geschützt werden.
Entbürokratisierung bei Direktvermarktung
Netzbetreiber müssen nun die wichtige Marktlokations-ID schneller bereitstellen, was den Einstieg in die Direktvermarktung beschleunigt
Auch ältere Solaranlagen können jetzt leichter teilnehmen, selbst wenn ihre Technik nicht ganz auf dem neuesten Stand ist.
Die Regeln werden flexibler:
- Die Frist für den Nachweis der Fernsteuerbarkeit orientiert sich jetzt an der ersten Stromeinspeisung, nicht mehr am Installationsdatum.
- Bis 2028 sind auch alternative Steuerungsmöglichkeiten erlaubt, was mehr Spielraum bietet.
Um das System für alle einfacher zu machen, müssen sich die Netzbetreiber auf einheitliche Prozesse einigen. Das soll die Abwicklung vereinfachen und für mehr Klarheit sorgen.
Anlagenbetreiber und Direktvermarkter bekommen außerdem das Recht auf eine digitale, benutzerfreundliche Endabrechnung.
Die Bundesnetzagentur erhält mehr Befugnisse, um die Abläufe in der Direktvermarktung zu vereinheitlichen. All diese Änderungen zielen darauf ab, die Direktvermarktung von Solarstrom einfacher, effizienter und für mehr Anlagenbetreiber zugänglich zu machen
Steuerung von PV-Anlagen
Netzbetreiber sind ab sofort verpflichtet, die Fernsteuerung von Solaranlagen mit mehr als 100 kW sicherzustellen und diese jährlich zu testen. Für kleinere Anlagen unter 100 kW gilt diese Pflicht ab 2026. Wenn die Steuerung nicht funktioniert, können Netzbetreiber die Anlagen vom Netz trennen, und Betreiber müssen bei Verstößen Strafen zahlen.
Intelligente Messsysteme (iMSys) spielen eine zentrale Rolle:
- Bis Ende 2026 sollen 90% der neuen Anlagen unter 100 kW damit ausgestattet sein
- bis Ende 2028 müssen 50% der seit 2018 installierten Anlagen nachgerüstet werden
- Zudem müssen alle Anlagen ab einer Leistung von 7 kW steuerbar sein
Für Neuanlagen ohne iMSys gelten Übergangsregeln:
- Anlagen unter 25 kW dürfen nur 60% ihrer Leistung ins Netz einspeisen
- Anlagen zwischen 25 und 100 kW müssen fernsteuerbar sein
- Solaranlagen mit Einspeisevergütung müssen zusätzlich die 60%-Regel einhalten. Sobald ein iMSys eingebaut und getestet wurde, wird diese Begrenzung aufgehoben
Für ältere Anlagen gelten weiterhin die Regeln, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme gültig waren.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Stromnetz effizienter zu steuern und Engpässe zu vermeiden, insbesondere an Tagen mit hoher Solarstromproduktion.
Intelligente Messysteme
Eine der auffälligsten Änderungen sind die deutlich höheren Kosten für intelligente Messsysteme (iMSys). Je nach Anlagengröße steigen die jährlichen Gebühren erheblich:
- Für kleine Anlagen von 2-15 kW von 20€ auf 50€
- Für mittlere Anlagen von 15-25 kW von 50€ auf 90€
- Für größere Anlagen von 25-100 kW von 120€ auf 140€
- Zusätzlich fallen 50€ pro Jahr für eine Steuerungseinrichtung an
Diese Kostensteigerung belastet besonders die Wirtschaftlichkeit kleinerer Anlagen. Gleichzeitig wird es für Kunden schwieriger, vorzeitig ein iMSys installieren zu lassen. Messstellenbetreiber können nun höhere Preise für diesen Service verlangen und die Einbaufrist von 4 Monaten verlängern. Dies könnte die Einführung innovativer Stromtarife und neuer Geschäftsmodelle verzögern.
Stromspeicher flexibilisieren
Das Solarspitzen-Gesetz bringt zwei neue Optionen für die Nutzung von Stromspeichern:
Die Pauschaloption* und die Abgrenzungsoption.
- Die Pauschaloption richtet sich an kleine Anlagen bis 30 kW und vereinfacht die Abrechnung, indem komplizierte Messungen entfallen. Stattdessen wird eine feste Fördermenge von 500 kWh pro kW PV-Leistung festgelegt
- Die Abgrenzungsoption ist für größere Anlagen gedacht und erfordert eine genaue Messung der verschiedenen Strommengen.
Beide Optionen bieten mehr Flexibilität, da Speicher sowohl Solarstrom als auch Netzstrom speichern und ins Netz zurückspeisen können. Voraussetzung ist allerdings, dass PV-Anlage und Speicher direkt vermarktet werden.
Für die Rückspeisung von Netzstrom ist ein Vermarktungsdienstleister erforderlich. Die Bundesnetzagentur hat bis spätestens Juni 2026 Zeit, die genauen Regeln für diese Optionen festzulegen, möglicherweise geschieht dies schon 2025.
Zur Kostenentlastung sollen doppelte Umlagen für rückgespeisten Strom vermieden werden, allerdings werden Netzentgelte weiterhin nicht erstattet.
Die neuen Regelungen gelten sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen, sobald das Gesetz in Kraft tritt und die EU ihre Zustimmung erteilt hat. Diese Änderungen sollen die Nutzung von Stromspeichern erleichtern und gleichzeitig das Stromnetz effizienter machen.
Netzanschluss und -integration
Netzbetreiber und Anlagenbetreiber können nun flexible Vereinbarungen treffen, die es dem Netzbetreiber erlauben, die Einspeise- oder Entnahmeleistung zu begrenzen. Dies gilt für verschiedene Erneuerbare-Energie-Anlagen und Stromspeicher an einem Anschlusspunkt.
Eine bedeutende Änderung ist die Möglichkeit zur Überbauung von Netzverknüpfungspunkten. Bestehende Anschlüsse können von neuen Anlagen mitgenutzt werden, was die Effizienz erheblich steigert. Allerdings muss der bisherige Betreiber zustimmen, und nur der Netzbetreiber kann diese Option anbieten, nicht der Anlagenbetreiber selbst.
Das Gesetz führt auch strengere Regeln bei Verstößen ein. Bei längeren Verstößen gegen Steuerungs- oder Vermarktungsregeln dürfen Netzbetreiber Anlagen abschalten. Sie müssen den Betreiber jedoch vorher informieren und eine Frist zur Behebung geben. Anlagenbetreiber sind verpflichtet, die Abschaltung zu ermöglichen und die Kosten dafür zu tragen. Nach Behebung der Probleme kann die Anlage wieder ans Netz gehen.
*Diese Neuerungen müssen genehmigt werden
Das Solarspitzen-Gesetz enthält zwei wichtige Neuerungen, die noch von der EU genehmigt werden müssen:
- Das Pauschalmodell für Speicher: Dies soll es einfacher machen, Stromspeicher flexibler zu nutzen.
- Ein Bonus für ältere Solaranlagen: Wenn Betreiber freiwillig auf die neue Regelung bei negativen Strompreisen umsteigen, können sie einen Bonus erhalten.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) untersucht gerade, ob noch andere Teile des Gesetzes die EU-Genehmigung brauchen. Diese Prüfung durch die EU ist wichtig, damit sichergestellt wird, dass die neuen Regeln fair sind und nicht gegen EU-Recht verstoßen. Erst wenn die EU zustimmt, können diese Teile des Gesetzes in Kraft treten. Das kann den Start der neuen Regelungen möglicherweise verzögern.
Nächste Schritte:
Es ist zu erwarten, dass der Beschluss des Bundesrates am 14.02.2025 zu erwarten ist. Nach Unterschrift des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das Gesetz in Kraft.
Einige Regelungen des Gesetzespakets müssen noch von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden.
Wen betrifft das Solarspitzen-Gesetz?
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage sind alle neuen PV-Anlagen ab einer Leistung von 2 Kilowatt, die nach Inkrafttreten des Gesetzes ans Netz gehen, betroffen.
Das Gesetz zielt darauf ab, PV-Anlagen besser in den Strommarkt zu integrieren und die Netzstabilität zu verbessern.
Laut BSW bringt das Gesetz nun mit sich:
- Die Planungsunsicherheit für Projektierer und Betreiber reduzieren, insbesondere im Hinblick auf häufigere Stromspitzen und negative Börsenstrompreise, um so einen der stärksten Kostentreiber des EEG zu entschärfen.
- Die Bedingungen für die Direktvermarktung von Solarstrom aus kleineren Anlagen verbessern, ohne jedoch eine verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen unter 100 kW einzuführen.
- Solarspitzen mindern, um einer möglichen politischen PV-Ausbaubremse – insbesondere im Gebäudesektor – unter Verweis auf steigende Brownout-Risiken entgegenzuwirken.
- Anreize für einen systemdienlicheren Einsatz neuer und bestehender Batteriespeicher schaffen.
- Netzbetreiber stärker in die Verantwortung nehmen, damit sie ihre Steuerungspflichten bei drohendem Bilanz-Ungleichgewicht konsequenter wahrnehmen.
Für Unternehmen, die in PV investieren wollen, ergeben sich neue Chancen, aber auch Herausforderungen:
- Eigenverbrauchsoptimierung wird wichtiger
- Flexiblere Nutzung von Speichern ermöglicht neue Geschäftsmodelle
- Höhere technische Anforderungen und Kosten für Messtechnik müssen berücksichtigt werden
Trotz der neuen Regelungen bleibt die Photovoltaik für Unternehmen eine attraktive Option zur Kosteneinsparung und nachhaltigen Energieversorgung.
Stand: 10.02.2025
Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.
Quellen:
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