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Repowering von Photovoltaikanlagen

Vor der Installation einer PV-Anlage stellen sich viele Kunden die Frage nach der Wirtschaftlichkeit. Die hohen Investitionskosten wirken zunächst überwältigend, betrachtet man jedoch die jährlichen Einsparungen beim Strombezug durch eine hohe Eigenverbrauchsquote über einen längeren Zeitraum, zeigen sich die Vorteile der Investition in eine Photovoltaikanlage. Photovoltaikanlagen haben eine Lebensdauer von ca. 25-30 Jahren. Hochwertige Module können darüber hinaus bis zu 40 Jahre effizient Energie liefern. Während des Alterungsprozesses entsteht ein allmählicher Leistungsverlust der PV-Anlage. Dieser beträgt in 25 Jahren maximal 15 %. Durch Witterungsprozesse wie Feuchtigkeit, UV-Strahlung oder Temperaturveränderungen wird dieser Alterungsprozess gefördert. Von 2000-2005 wurden in Deutschland ca. 1.929 Megawatt an PV-Leistung installiert. Diese Anlagen könnten in den nächsten Jahren durch Repowering aufgerüstet werden.

Doch welche Kosten entstehen, wenn die Photovoltaikanlage ihre Lebensdauer erreicht und welche Auswirkungen der Leistungsverlust auf die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen?

Abbildung 1: Modultausch beim Repowering. Quelle: Canva.com

Einfaches Repowering oder Aktives Repowering?

In diesem Zusammenhang spielt der Begriff „Repowering“ eine zentrale Rolle. Unter Repowering versteht man den Austausch von Anlagenteilen aufgrund von Diebstahl, Defekten oder Leistungsverlusten. Es gibt 2 Ansätze von Repowering.

Unter „Einfachem Repowering“ wird oft der Rückbau der gesamten Anlage verstanden. Alle Module und der Wechselrichter werden hierbei demontiert und durch eine neue Anlage ersetzt.

Im Sektor der Erneuerbaren Energien spricht man bei PV-Anlagen primär von „aktivem Repowering“. Darunter wird der Austausch von funktionsfähigen Solarmodulen mit geringen Wirkungsgraden gegen neue Module mit einer höheren Leistung verstanden.

In der Vergangenheit wurden alte Module erst ersetzt, wenn sie defekt waren und anschließend neue, leistungsfähigere Modelle sowie neue Wechselrichter installiert. Es wurde gewartet, bis die EEG-Förderung ausläuft, da der erzeugte Strom der neuen Module nach der alten Regelung mit dem neuen und niedrigerem EEG-Förderungssatz vergütet werden musste.

Durch die Änderungen des Solarpaket 1 gelten diese Regelungen nicht mehr. Das bedeutet, dass Bertreiber in ihrer PV-Anlage einzelne Module oder der Wechselrichter durch neue Modelle ersetzen und für die neuen Module den alten EEG-Förderungssatz der Anlage verwenden können. Dies gilt jedoch nur für die ursprüngliche Maximalleistung der Anlage und wenn maximal 50% der Anlage erneuert werden. Daraus entstehen für den Anlagenbetreiber finanzielle Vorteile, da neue Module oft bei einer geringeren Flächennutzung eine höhere Leistung erzielen können. Alte Module können so in der PV-Anlage durch neue ersetzt werden. Die daraus entstandene freie Dachfläche kann mit einer zusätzlichen PV-Anlage bestückt werden, sodass der Wirkungsgrad der alten Anlage erhöht wird und die zusätzlich errichtete Anlage weitere Einsparungen beim Strombezug mit sich bringt. Die neu installierte Anlage wird dann je nach Anlagengröße, mit der zum Zeitpunkt der Fertigstellung geltenden EEG-Vergütung bzw. der geltenden Marktprämie bezuschusst.

PPA als Ergänzung zum Repowering?

Das Repowering einer bestehenden PV-Anlage bringt aufgrund neuer Module oder Wechselrichter erneut Investitionskosten mit sich. Je nach alter und Wirkungsgradverlust kann das Repowering die Effizienz der Anlage gewinnbringend erhöhen. Neu installierte Module können im Vergleich zu älteren Modulen mehr Strom produzieren und benötigen dafür oft eine kleinere Fläche. So können bei großen Dachflächen zusätzliche Module, oder sogar eine neue PV-Anlage installiert werden. Die Planung und Umsetzung sind mit weiteren Kosten verbunden. Durch Power Purchase Agreements können diese Unternehmen Investitionskosten sparen.

Kurzinfo PPA:

Power Purchase Agreements sind vertragliche Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, in denen sich eine Partei (Unternehmen) verpflichtet, Energie von der anderen Partei (Energieerzeuger) abzunehmen. Der Energieerzeuger investiert in die Photovoltaikanlage, betreibt und wartet sie. Dieser Vertrag ermöglicht es dem Energieerzeuger, die Finanzierung des Projekts zu sichern, da er eine langfristige Abnahmegarantie hat. Der Käufer profitiert von wettbewerbsfähigen und festen Solarstrompreisen, ohne selbst in eine Photovoltaikanlage investieren zu müssen.

On-Site-PPA

Das Konzept des Vor-Ort-Stromliefervertrag (On-Site-PPA) schafft so in Kombination mit dem Repowering alter Anlagen sowohl für Anlagenbesitzer als auch für Investoren vielerlei Vorteile. Die Anlagenbesitzer haben die Möglichkeit durch neue Module auf einer kleineren Fläche mehr Energie zu produzieren. Die Stromerzeugung wird dadurch effizienter und der Anlagenbesitzer kann so verlustfrei Strom ins Netz einspeisen, für den er die Einspeisevergütung der ursprünglichen Anlage erhält. Auf der eingesparten Fläche kann der Investor eine weitere Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom an den Grundstücksbesitzer verkaufen.

Lohnt sich Repowering?

Da jede PV-Anlage andere Größe und Effizienz aufweist, lässt sich nicht pauschal sagen, für welche Anlagen sich Repowering lohnt und ob die Installation einer weiteren Anlage auf der vorhandenen Fläche sinnvoll ist. Ein solches Vorhaben sollte individuell analysiert und geplant werden.

Bei Interesse an einem Repowering oder einem Power-Purchase-Agreement zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und umfassend in Bezug auf die Planung und Umsetzung Ihres Projekts.

Schauen Sie zum Thema Stromliefervertrag (PPA) auch gerne auf der Seite unseres Tochterunternehmens Solstrom vorbei.

Stand: 10.02.2025

Bitte beachten Sie, dass die hier bereitgestellten Informationen sorgfältig recherchiert wurden, die Aktualität der Inhalte jedoch aufgrund stetiger Änderungen und Anpassungen von Gesetzgebungen und Beschlüssen nicht immer vollständig gewährleistet werden kann.

Quellen:

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